Katzenfamilie in Wolnzach ausgesetzt – PETA lobt 500 Euro Belohnung für Hinweise aus

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Wolnzach / Gerlingen, 2. Mai 2014 – Im Bananenkarton „entsorgt“: Vergangene Dienstagnacht wurde eine Katzenfamilie in Wolnzach in einem zugeklebten Bananenkarton in der Nähe des Wolnzacher Bauhofs, Am Bahnerberg, ausgesetzt. Eine Frau wurde auf die Tiere aufmerksam, da eine Pfote aus dem Karton herausragte. Die schwarz-weiße Katzenmutter und ihre drei Kitten wurden umgehend tierärztlich versorgt. Nun werden Zeugen gesucht, die Hinweise zu dem ehemaligen Katzenhalter und der Tat geben können. Um die Suche nach dem ehemaligen Halter zu unterstützen, setzt die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. jetzt eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise aus, die zur Ermittlung und Überführung des unbekannten, mutmaßlichen Tierquälers führen. Zeugen, die Informationen zu diesem Fall beisteuern können oder möglicherweise wissen, woher die Katzen stammen, wenden sich bitte telefonisch unter 01520 73 733 41 oder per E-Mail an PETA.

„Bitte helfen Sie mit, diese herzlose Tat aufzuklären“, appelliert Judith Pein im Namen von PETA. „Es kann nicht sein, dass sich Menschen Tieren entledigen als wären sie Wegwerfware. Verantwortungsvolle Halter müssen verhindern, dass ihre Tiere ungewollten Nachwuchs bekommen – der sicherste Schritt dazu ist die Kastration.“

Gerade im Mai gibt es eine Schwemme ungewollter Katzenbabys, da viele Katzenhalter ihre Tiere nicht kastrieren lassen. Die Tiere landen dann im Tierheim oder werden ausgesetzt. Überleben sie, tragen sie zu einer Vergrößerung der Population wildlebender Katzen bei. Schätzungsweise 2 Millionen Samtpfoten streifen durch Deutschlands Parks, Parkhäuser, Hinterhöfe und Gartenanlagen – doch die domestizierten Tiere sind für ein Leben in der Natur nicht gerüstet. Ohne menschliche Fürsorge sterben sie frühzeitig und oft qualvoll. Eine unkastrierte Katze und ihre Nachkommen können rein rechnerisch in nur 7 Jahren bis zu 420.000 Nachkommen zeugen. Daher fordert PETA eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen.

Die Tierrechtsorganisation macht darauf aufmerksam, dass das Aussetzen von Tieren laut § 3 des Tierschutzgesetzes verboten ist und den Straftatbestand der Tierquälerei nach § 17 des Tierschutzgesetzes erfüllt. Dies kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Auch für die nicht artgerechte Unterbringung und Versorgung von Tieren sowie die bewusste Unterlassung notwendiger Hilfeleistung greifen gleiche Gesetze.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von ausgesetzten Tieren und Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.

Weitere Informationen:
PETA.de/Katzenkastration
PETA.de/Katzenjammer
PETA.de/Kastrationspflicht
PETA.de/Heimtierschutzgesetz
PETA.de/Tierische Mitbewohner
PETA.de/Themen/Tierquälerei

Kontakt:
Anneli Ick, +49 (0) 7156 17828-27, [email protected]

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