Katzenhaus im Tierheim Augsburg überfüllt: PETA rät zur Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen

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Augsburg / Gerlingen, 21. Juni 2013 – Zu viele Katzen: Das Tierheim Augsburg stößt bereits vor Beginn der Ferienzeit an seine Kapazitätsgrenzen. Schon jetzt gibt es Wartelisten für Abgabetiere und immer wieder werden weitere Tiere ausgesetzt. Darüber hinaus führen bundesweit schätzungsweise 2 Millionen heimatlose Katzen ein entbehrungsreiches Leben auf der Straße, für das die domestizierten Tiere nicht gerüstet sind. Angesichts dieser dramatischen Ausmaße rät die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. zur Einführung einer Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen in Privathaushalten.

„Zu den Sommerferien wird sich das bereits bekannte Problem erneut verschärfen: Wenn die süßen Katzenwelpen aus dem Frühjahr groß geworden sind und nicht in die Ferienplanung passen, werden die sensiblen Tiere von verantwortungslosen Haltern einfach abgegeben oder sogar ausgesetzt“, so Charlotte Köhler, Kampagnenleiterin bei PETA. „Um die Überpopulation und das Leid der Tiere langfristig zu senken, ist es unabdingbar, Freigänger-Katzen zu kastrieren. Katzenhalter müssen in die Verantwortung gezogen werden.“

Während in Österreich die Kastrationspflicht schon fest im Tierschutzgesetz verankert ist, werden in Deutschland bislang Kastrationsgebote über die Städte und Gemeinden geregelt. Nachdem Paderborn bereits 2008 das Kastrationsgebot für Freigänger-Katzen in Privathaltung eingeführt hatte, zogen inzwischen über 200 Städte und Gemeinden nach. In Bayern ist in Kürze die Staatsregierung gefragt: Im Zuge der Novellierung des Tierschutzgesetzes soll den Bundesländern durch eine Verordnungsermächtigung die Einführung einer landesweiten Kastrations- und Registrierpflicht für Freigänger-Katzen in Privathaushalten ermöglicht werden. Diese tierfreundliche Maßnahme ist die einzig zukunftsfähige Lösung, um die unkontrollierte Vermehrung heimatloser Katzen nachhaltig zu reduzieren.

Bedenkt man, dass eine nicht kastrierte Katze im Normalfall zweimal im Jahr vier bis sechs Nachkommen zeugen kann und diese wiederum ab dem fünften Lebensmonat geschlechtsreif sind, so wird schnell klar, wie verheerend das Problem wirklich ist. Das Rechenbeispiel: Eine einzige Katze und ihre Nachkommen können rein rechnerisch in nur sieben Jahren 420.000 weitere Katzen in die Welt setzen. Die Kastration ist für Katzen unbedenklich – auch die Bundestierärztekammer rät zur Kastration von Freigänger-Katzen.

 

 

Weitere Informationen:

PETA.de/Katzenkastration
PETA.de/Kastrationspflicht
PETA.de/Katzenjammer

Kontakt:
Judith Stich, 030 6832666-04, [email protected]

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