Katzenhaus im Tierheim Zeitz überfüllt – PETA fordert Landesregierung in Sachsen-Anhalt auf, Kommunen zur Einführung der Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen zu ermächtigen

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Zeitz / Stuttgart, 19. Oktober 2015 – Katzenhaus überfüllt: Medienberichten zufolge sind die Aufnahmekapazitäten für Katzen im Tierheim Zeitz ausgeschöpft – alle Pflegestellen des Katzenhauses sind belegt. Um dieser Situation künftig Herr zu werden, ist es notwendig, dass deutsche Städte das wichtige Katzenkastrationsgebot eigenverantwortlich beschließen können. Während mehrere deutsche Bundesländer bereits die Kommunen dazu ermächtigt haben, steht dieser Schritt in Sachsen-Anhalt noch aus. Deshalb fordert PETA Deutschland e.V. nun die Landesregierung in Sachsen-Anhalt auf, endlich per Rechtsverordnung die Ermächtigung für die Einführung einer Katzenkastrationspflicht auf Kommunalebene zu erlassen. Erst dann kann auch die Stadt Zeitz das wichtige Katzenkastrationsgebot zum Schutz der Tiere beschließen. Die Tierrechtsorganisation betont, dass die Einführung einer Kastrations- und Registrierpflicht für Freigänger-Katzen in Privathaushalten die einzige zukunftsfähige Lösung ist, um die unkontrollierte Vermehrung der Tiere in Städten nachhaltig zu reduzieren.
 
„Sachsen-Anhalt hat die wichtige Tierschutzmaßnahme, Städte eigenverantwortlich das Katzenkastrationsgebot beschließen zu lassen, verschlafen. Kommunen müssen in der Lage sein, Katzenhalter zum Kastrieren ihrer freilaufenden Tiere zu verpflichten“ so Dörte Röhl, Tierärztin und Fachreferentin für Tierische Mitbewohner bei PETA Deutschland e.V. „Nur so lassen sich die Überpopulation und das damit verbundene Leid der heimatlosen Katzen langfristig senken. Die Landesregierung Sachsen-Anhalts darf sich dieser Verantwortung nicht entziehen.“
 
Während in Österreich die Kastrationspflicht fest im Tierschutzgesetz verankert ist, werden in Deutschland bislang Kastrationsgebote über die Städte und Gemeinden geregelt. Einige Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen, Hessen und Niedersachsen haben bereits die Kommunen ermächtigt, die Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen einzuführen – daraufhin wurde diese deutschlandweit bereits in über 250 Städten umgesetzt. In Sachsen-Anhalt können Städte und Gemeinden aufgrund der fehlenden Rechtsverordnung jedoch noch immer nicht handeln. Die Kastrationspflicht, die auch von der Bundestierärztekammer empfohlen wird, bedeutet weder für die Städte und Gemeinden noch für Steuerzahler Mehrkosten. Dennoch ist sie ein wichtiges Signal an Katzenhalter und stärkt zugleich den Tierschutz.
 
Schätzungsweise 2 Millionen heimatlose Katzen bundesweit führen ein entbehrungsreiches Leben auf der Straße. Es handelt es sich dabei um Tiere, die entweder ausgesetzt wurden oder Nachkommen ausgesetzter Tiere sind. Die domestizierten Tiere sind für ein Leben in freier Natur jedoch nicht gerüstet: Sie leiden unter der Witterung und an Hunger, viele von ihnen sind krank und verletzt oder werden Opfer von Jägern oder Tierquälern. Zugleich vermehren sich die Tiere unkontrolliert: Eine unkastrierte Katze kann im Normalfall zweimal im Jahr vier bis sechs Nachkommen zeugen, die wiederum ab dem 5. Lebensmonat geschlechtsreif sind. So können eine einzige Katze und ihre Nachkommen rein rechnerisch in nur sieben Jahren 420.000 weitere Katzen in die Welt setzen. Unkastrierte Freigänger-Katzen aus Privathaushalten verschärfen das Leid der heimatlosen Tiere weiter.

Weitere Informationen:
PETA.de/Katzenkastration
PETA.de/Katzenjammer
PETA.de/Kastrationspflicht
PETA.de/Heimtierschutzgesetz
 
Kontakt:
Jana Fuhrmann, +49 (0)711 860591-529, [email protected]
 

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