Katzenleid in Wuppertal: PETA fordert Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigänger-Katzen in Privathaushalten

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Wuppertal / Gerlingen, 27. Februar 2013 – Katzenleid in Cronenberg: Medienberichten zufolge vegetieren in dem Wuppertaler Stadtteil über 20 heimatlose Katzen, die sich in einem bedauernswerten Zustand befinden. Der Hunger treibt die Tiere so weit, dass sie möglicherweise auch nicht davor zurückschrecken, übereinander herzufallen. Mit Hinblick auf die tragische Situation appelliert PETA Deutschland e.V. an die Wuppertaler Stadtverwaltung, dringend eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für alle Freigänger-Katzen in Privathaushalten einzuführen. Dies ist die einzige Lösung, um die Population heimatloser Katzen langfristig einzudämmen und somit das Leid der Tiere zu reduzieren.

„In Deutschland müssen schätzungsweise zwei Millionen Katzen auf der Straße leben“, sagt Charlotte Köhler, Kampagnenleiterin bei PETA. „Für die Tiere bedeutet ein Leben ohne menschliche Fürsorge in der Regel Hunger, Krankheit und oft ein früher Tod. Um die Überpopulation und das Leid der Tiere langfristig zu senken, ist es unabdingbar, Freigänger-Katzen zu kastrieren. Katzenhalter müssen in die Pflicht genommen werden.“

Heimatlose Katzen sind die Nachkommen von unkastrierten Katzen aus Privathaushalten. Sie leiden an Hunger, viele von ihnen sind krank, verletzt oder werden Opfer von Jägern oder Tierquälern. Besonders im Winter sind die domestizierten Tiere der nasskalten Witterung hilflos ausgesetzt. Katzen, die von keinem Tierarzt behandelt oder von keinem Menschen umsorgt werden, sterben häufig auch an leicht zu behandelnden Krankheiten. Eine unkastrierte Katze kann im Normalfall 2-mal im Jahr 4 bis 6 Nachkommen zeugen und diese sind wiederum ab dem 5. Lebensmonat geschlechtsreif. So können eine einzige Katze und ihre Nachkommen rein rechnerisch in nur 7 Jahren 420.000 weitere Katzen in die Welt setzen.

Während in Österreich die Kastrationspflicht fest im Tierschutzgesetz verankert ist, werden in Deutschland bislang Kastrationsgebote über die Städte und Gemeinden geregelt. Nachdem Paderborn bereits 2008 das Kastrationsgebot für Freigänger-Katzen in Privathaltung eingeführt hatte, zogen inzwischen über 200 Städte und Gemeinden nach – viele davon aus Nordrhein-Westfalen. Die Kastrationspflicht, die auch von der Bundestierärztekammer empfohlen wird, bedeutet weder für die Städte und Gemeinden noch für Steuerzahler Mehrkosten. Doch ist sie ein wichtiges Signal an Katzenhalter und stärkt zugleich den Tierschutz im Einsatz gegen das Elend der Tiere.

Weitere Informationen:
PETA.de/Katzenkastration
PETA.de/Katzenjammer
PETA.de/Heimtierschutzgesetz
PETA.de/Haustiere
PETA.de/Kastrationspflicht

Kontakt:
Bartek Langer, 07156 17828-27, [email protected]

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