Katzenschwemme im Tierheim Bitterfeld: PETA fordert Kastrationspflicht für Freigängerkatzen

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Bitterfeld / Stuttgart, 22. November 2016 – Tierheim Bitterfeld überfüllt: Einem Medienbericht zufolge platzt das Tierheim aus allen Nähten. Laut der Tierheimleiterin habe das Team schon das gesamte Jahr mit der Katzenpopulation zu kämpfen. Vor der kalten Jahreszeit verschärfe sich die Situation weiter; derzeit beherbergt das Tierheim bereits doppelt so viele Katzen, wie im Normalfall betreut werden können. Einige Boxen seien sogar mit zwei Tieren belegt. Um dieser Situation künftig Herr zu werden, ist es notwendig, dass deutsche Städte das wichtige Katzenkastrationsgebot eigenverantwortlich beschließen können. Das Land Sachsen-Anhalt hat diese Ermächtigung leider noch nicht auf Kommunalebene übertragen. Die Tierrechtsorganisation PETA betont, dass die Einführung einer Kastrations- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen in Privathaushalten die einzige zukunftsfähige Lösung ist, um die unkontrollierte Vermehrung der Tiere in Städten nachhaltig zu reduzieren.
 
„Obwohl die Novellierung des Tierschutzgesetzes die Landesregierungen seit 2013 ermächtigt, den unkontrollierten Freigang fortpflanzungsfähiger Katzen durch eine Rechtsverordnung zu verbieten, hat Sachsen-Anhalt es bisher verschlafen, diesen wichtigen Schritt für den Katzenschutz in Deutschland zu gehen“, so Dörte Röhl, Tierärztin und Fachreferentin für Tierische Mitbewohner bei PETA. „Nur mit einem flächendeckenden Kastrationsgebot lässt sich die Überpopulation und das damit verbundene Leid der heimatlosen Katzen langfristig senken. Das Land Sachsen-Anhalt darf sich dieser Verantwortung nicht entziehen.“
 
Heimatlose Katzen wurden entweder ausgesetzt oder sind Nachkommen ausgesetzter Tiere. Sie sind nicht für ein Leben in freier Wildbahn gerüstet: Die domestizierten Tiere leiden unter der Witterung und an Hunger; viele von ihnen sind krank, verletzt oder fallen Jägern oder Tierquälern zum Opfer. Zugleich vermehren sie sich unkontrolliert: Eine unkastrierte Katze kann im Normalfall zweimal im Jahr vier bis sechs Nachkommen gebären, die wiederum etwa ab dem fünften Lebensmonat geschlechtsreif sind. So können eine einzige Katze und ihre Nachkommen rein rechnerisch in nur sieben Jahren 370.000 weitere Katzen in die Welt setzen. Unkastrierte Freigängerkatzen aus Privathaushalten verschärfen das Leid der Tiere. Auch in Tierheimen warten Tausende Tiere auf ein neues Zuhause. Wer eine heimatlose Katze findet, sollte dies unbedingt dem örtlichen Tierschutz oder der Katzenhilfe melden. Die Mitarbeiter können die Tiere behutsam und professionell mit Lebendfallen einfangen, tierärztlich versorgen, kastrieren und dann entweder vermitteln oder in einem sicheren Umfeld weiter versorgen.

Während die Kastrationspflicht in Österreich fest im Tierschutzgesetz verankert ist, wurden entsprechende Kastrationsgebote in Deutschland bislang über die Städte und Gemeinden geregelt. Als erste deutsche Stadt hatte Paderborn 2008 ein Kastrationsgebot für Freigängerkatzen in Privathaltung eingeführt. Seit der Novellierung des Tierschutzgesetzes 2013 haben einige Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hessen die Ermächtigung für Katzenschutzverordnungen bereits auf ihre Kommunen übertragen. Mittlerweile haben über 350 Städte und Gemeinden ein Katzenkastrationsgebot eingeführt. Die Kastrationspflicht, die auch von der Bundestierärztekammer empfohlen wird, ist weder für die Städte und Gemeinden noch für Steuerzahler mit Mehrkosten verbunden. Dennoch ist sie ein wichtiges Signal an Katzenhalter und stärkt zugleich den Tierschutz.
 
Weitere Informationen:
PETA.de/Katzenkastration
PETA.de/Katzenjammer
PETA.de/Kastrationspflicht
PETA.de/Heimtierschutzgesetz
 
Kontakt:
Judith Stich, +49 (0)30 6832666-04, [email protected]
 

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