Katzenschwemme in Duisburg: PETA fordert Kastrationspflicht für Freigänger

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Duisburg / Stuttgart, 9. August 2016 – Tierheim stößt an seine Grenzen: Medienberichten zufolge herrscht im Duisburger Tierheim ein Aufnahmestopp für Katzen. In der Ferienzeit füllen sich die Tierheime, und schon jetzt seien 120 Katzen im örtlichen Tierheim untergebracht. Der Aufforderung des Tierheims, eine Kastrationspflicht für Freigänger einzuführen, könne die Stadt nach eigener Aussage aufgrund des hohen Aufwands nicht nachkommen – hierfür seien die Katzenhalter zuständig. Auch die Tierrechtsorganisation PETA appelliert nun an die Stadt Duisburg, ein Kastrationsgebot für Freigängerkatzen zu erlassen, da sich die Überpopulation dadurch insgesamt eindämmen ließe. In Deutschland leben rund zwei Millionen heimatlose Katzen in den Straßen, Hinterhöfen und Parks – Tendenz steigend. Derartige Gebote sind die einzige zukunftsfähige Lösung, um die unkontrollierte Vermehrung heimatloser Katzen nachhaltig zu reduzieren.
 
„In Anbetracht der überfüllten Tierheime sollten auch die Städte und Gemeinden erkennen, dass dringender Handlungsbedarf im Hinblick auf das Leiden der Katzen besteht“, so Dörte Röhl, Tierärztin und Fachreferentin für Tierische Mitbewohner bei PETA. „Nur mit einem flächendeckenden Kastrationsgebot lässt sich das mit der Überpopulation verbundene Leid heimatloser Katzen langfristig eindämmen. Auch die Stadt Duisburg darf sich ihrer Verantwortung nicht entziehen und sollte diesen wichtigen Schritt für den Katzenschutz in Deutschland schnellstmöglich gehen.“

Heimatlose Katzen wurden entweder ausgesetzt oder sind Nachkommen ausgesetzter Tiere. Sie sind nicht für ein Leben in freier Wildbahn gerüstet: Die domestizierten Tiere leiden unter der Witterung und an Hunger; viele von ihnen sind krank, verletzt oder werden Opfer von Jägern oder Tierquälern. Zugleich vermehren sie sich unkontrolliert: Eine unkastrierte Katze kann im Normalfall zweimal im Jahr vier bis sechs Nachkommen zeugen, die wiederum etwa ab dem fünften Lebensmonat geschlechtsreif sind. So können eine einzige Katze und ihre Nachkommen rein rechnerisch in nur sieben Jahren 370.000 weitere Katzen in die Welt setzen. Unkastrierte Freigängerkatzen aus Privathaushalten verschärfen das Leid der Tiere. Auch in Tierheimen warten Tausende Tiere auf ein neues Zuhause. Wer eine heimatlose Katze findet, sollte dies unbedingt dem örtlichen Tierschutz oder der Katzenhilfe melden. Die Mitarbeiter können die Tiere behutsam und professionell mit Lebendfallen einfangen, tierärztlich versorgen, kastrieren und dann entweder vermitteln oder in einem sicheren Umfeld weiter versorgen.

Während die Kastrationspflicht in Österreich fest im Tierschutzgesetz verankert ist, wurden entsprechende Gebote in Deutschland bislang über die Städte und Gemeinden geregelt. Nachdem Paderborn bereits 2008 das Kastrationsgebot für Freigängerkatzen in Privathaltung eingeführt hatte, zogen inzwischen über 340 Städte und Gemeinden nach. Seit der Novellierung des Tierschutzgesetzes 2013 sind die Länder offiziell vom Bund ermächtigt, Rechtsverordnungen zur Kastration von Katzen zu erlassen oder diese Ermächtigung auf ihre Kommunen zu übertragen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat eine derartige Zuständigkeitsverordnung auf Basis des § 13b Tierschutzgesetz bereits erlassen. Die Kastrationspflicht, die auch von der Bundestierärztekammer empfohlen wird, ist weder für Länder und Kommunen noch für die Steuerzahler mit Mehrkosten verbunden. Sie ist ein wichtiges Signal an Katzenhalter, stärkt zugleich den Tierschutz und hilft gegen das Elend der Tiere.

Weitere Informationen:
PETA.de/Katzenkastration
PETA.de/Katzenjammer
PETA.de/Kastrationspflicht
PETA.de/Heimtierschutzgesetz
PETA.de/Haustiere
 
Kontakt:
Jana Fuhrmann, +49 (0)711 860591-529, [email protected]
 

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