Köder-Anschläge auf Hunde und Bekennerschreiben im Landkreis Starnberg: PETA-Unterstützer erhöhen Belohnung für Hinweise auf jetzt 5.000 Euro

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Starnberg / Gauting / Stuttgart, 22. November 2017 – Fahndung nach Tierquäler dauert an: Ein unbekannter Täter legte im Oktober in Starnberg mit Rasierklingen und Nadeln gespickte Wurststücke aus. Ein Hund überlebte nur durch eine Notoperation. Außerdem schickte der Tierquäler der Polizei ein Bekennerschreiben, in dem er eine Anleinpflicht für Hunde im gesamten Landkreis forderte und mit weiteren Anschlägen drohte. Die Polizei sucht weiterhin nach dem Täter. Um die Ermittlungen zu unterstützen, setzte die Tierrechtsorganisation PETA zunächst eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro für Hinweise aus. Unterstützer verdoppelten den Betrag auf 2.000 Euro. Nun haben Hundefreunde die Belohnung für den entscheidenden Hinweis, der den Täter überführt, auf insgesamt 5.000 Euro erhöht. Zeugen wenden sich an die Polizei Gauting und können sich telefonisch unter 01520 7373341 oder per E-Mail bei PETA melden – auch anonym. Bei PETA ging bisher nur ein Hinweis ein, den die Organisation bereits an die Polizei weitergegeben hat.
 
„Die hohe Belohnung von 5.000 Euro führt hoffentlich zu dem entscheidenden Hinweis auf den Täter, bevor dieser weitere Tiere verletzen kann“, so Judith Pein im Namen von PETA. „Hunde im Landkreis Starnberg müssen endlich wieder sicher sein. Der Tierquäler muss dringend überführt und psychologisch behandelt werden. Denn wer weiß, zu welchen Taten er noch fähig ist. Wer einem Tier so ein Leid zufügt und seinen qualvollen Tod durch präparierte Köder in Kauf nimmt, der vergeht sich unter Umständen auch an Menschen.“
 
Psychologen, Gesetzgeber und Gerichte sind sich mittlerweile einig, dass Gewalttaten an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen. Aggressionsforscher Dr. Christoph Paulus von der Universität des Saarlandes dazu: „Geschätzte 80 bis 90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.“ Über den Zusammenhang von Tierquälerei und Gewalttaten klärt PETA in der Broschüre „Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei“ auf, die als Informationsquelle für Staatsanwälte, Richter, Polizeibeamte und Sozialarbeiter dient.
 
Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach § 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.
PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.

Weitere Informationen:
PETA.de/Giftkoeder
PETA.de/Tierquälerei
PETA.de/ZeugeVonGrausamkeit
PETA.de/Staatsanwalt

Das Video zur ersten Hilfe beim Hund:
PETA.de/Erste-Hilfe-für-den-Hund

Kontakt:
Judith Stich, +49 30 6832666-04, [email protected]

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