Ausgelegte Köder und Bekennerschreiben in Starnberg: PETA-Unterstützer verdoppelt Belohnung für Hinweise auf 2.000 Euro

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Starnberg / Stuttgart, 24. Oktober 2017 – Suche nach Tierquäler dauert an: Ein unbekannter Täter legte Medienberichten zufolge im Oktober in Starnberg mit Rasierklingen und Nadeln gespickte Wurststücke aus. Zudem schickte er der Polizei ein Bekennerschreiben, in dem er eine Anleinpflicht für Hunde im gesamten Landkreis forderte und mit weiteren Anschlägen drohte. Ein Hund, der einen solchen Köder auf einem Spaziergang beim Erholungsgelände in Percha aß, überlebte nur durch eine Notoperation. Auch im Kreuzlinger Forst wurde ein präpariertes Wurststück gefunden. Die Starnberger Polizei ermittelt und bittet Zeugen, die verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben, sich zu melden. Um die Suche nach dem Tierquäler zu unterstützen, setzte die Tierrechtsorganisation PETA eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro für Hinweise aus, die zu seiner Ergreifung führen. Jetzt verdoppelt ein Unterstützer, der anonym bleiben möchte, die Belohnung auf nun 2.000 Euro. Zeugen wenden sich an die Polizei und können sich telefonisch unter 01520 7373341 oder per E-Mail bei PETA melden – auch anonym.
 
„Wir hoffen, dass die Belohnung von nun 2.000 Euro dabei hilft, den Täter endlich zu überführen“, so Judith Pein im Namen von PETA. „Es kann nicht sein, dass ein Tierquäler gefährliche Köder auslegt und damit droht, Hunde qualvoll zu töten, wenn seine Forderungen nicht erfüllt werden. Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach § 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.“
 
Fälle von grausamer Tierquälerei werden täglich in Deutschland aufgedeckt. Psychologen, Gesetzgeber und Gerichte sind sich mittlerweile einig, dass Gewalttaten an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen. Aggressionsforscher Dr. Christoph Paulus von der Universität des Saarlandes dazu: „Geschätzte 80 bis 90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.“ Über den Zusammenhang von Tierquälerei und Gewalttaten klärt PETA in der Broschüre „Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei“ auf, die als Informationsquelle für Staatsanwälte, Richter, Polizeibeamte und Sozialarbeiter dient.
 
PETAs Tipps für Erste-Hilfe-Maßnahmen: Besteht der Verdacht, dass ein Tier einen mit gefährlichen Gegenständen oder Gift gespickten Köder gegessen hat, muss umgehend ein Tierarzt aufgesucht werden. Es besteht Lebensgefahr – das Tier kann an inneren Verletzungen qualvoll sterben. Bei Vergiftungserscheinungen wie Erbrechen, Durchfall, starker Unruhe oder Apathie, einer gelblichen Verfärbung der Schleimhäute, blassem Zahnfleisch, großen Pupillen, Atembeschwerden oder Krämpfen muss ebenfalls umgehend der Tierarzt aufgesucht werden – denn Gift wirkt schnell. Der Hund sollte beruhigt und angeleint werden. Ein Maulkorb oder eine Maulschlinge darf nicht angelegt werden, da Erstickungsgefahr bei Erbrechen droht. Ist das Tier bereits bewusstlos, sollte es in die stabile Seitenlage gebracht und die Atemwege freigehalten werden. Für eine schnelle Diagnose ist es sinnvoll, eine Probe des Köders oder des Erbrochenen mit zum Tierarzt zu nehmen.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.
 
Weitere Informationen:
PETA.de/Giftkoeder
PETA.de/Tierquälerei
PETA.de/ZeugeVonGrausamkeit
PETA.de/Staatsanwalt

Das Video zur ersten Hilfe beim Hund:
PETA.de/Erste-Hilfe-für-den-Hund

Kontakt:
Jana Fuhrmann, +49 711 860591-529, [email protected]
 

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