Lanke: Staffordshire-Terrier in Waldstück ausgesetzt – PETA bietet 500 Euro Belohnung für Hinweise

PETA Logo

Lanke / Stuttgart, 15. September 2020 – Tierquäler gesucht: Einem Medienbericht zufolge entdeckten aufmerksame Bürger am Dienstagnachmittag gegen 15:00 Uhr einen ausgesetzten Staffordshire-Terrier in einem Waldstück zwischen Lanke und Biesenthal. Der Hund war mit Halsband und Leine an einem Baum angebunden. Laut Bericht ist der etwa einjährige Vierbeiner zwischen 44 bis 50 Zentimeter groß, 27 Kilogramm schwer und weist eine hellbraune Fellfärbung, mit weißen Abzeichen an Kopf, Brust und Pfoten auf. Nach seinem Auffinden wurde er in die Obhut eines Tierheims übergeben. Das Veterinäramt des Landkreises Barnim bittet unter der Telefonnummer 03334 / 214- 1600 um Hinweise auf den ehemaligen Tierhalter.
 
PETA setzt Belohnung aus
Um die Suche nach dem ehemaligen Halter zu unterstützen, setzt PETA nun eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise aus, die zu seiner Verurteilung führen. Zeugen werden gebeten, sich an die Polizei zu wenden und können sich telefonisch unter 0711-8605910 oder per E-Mail bei der Tierrechtsorganisation melden – auch anonym.
 
„Ein Tier auf solch eine Weise zurückzulassen ist unmoralisch und grausam. Ohne den aufmerksamen Finder wäre der Vierbeiner gestorben. Besonders in den Sommermonaten werden in Deutschland jedes Jahr zwischen 50.000 und 80.000 Hunde, Katzen, Exoten, Kaninchen und andere Nagetiere an Autobahnraststätten, im Wald oder an abgelegenen Feldwegen ausgesetzt. Für die Tiere beginnt damit ein Martyrium. Wer nicht verdurstet oder verhungert, wird überfahren oder von anderen Tieren angefallen“, so Jana Hoger, Fachreferentin für tierische Mitbewohner bei PETA. „Der herzlose Hundehalter hätte genug Verantwortungsbewusstsein zeigen und ein Tierheim oder einen Tierschutzverein um Hilfe bitten müssen.“
 
Die Tierrechtsorganisation weist darauf hin, dass das Aussetzen von Tieren laut Paragraf 3 des Tierschutzgesetzes verboten ist und ebenso den Straftatbestand der Tierquälerei nach Paragraf 17 des Gesetzes erfüllen kann. Dies kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Das Tierschutzgesetz greift auch, wenn Halter die Tiere nicht artgerecht unterbringen und versorgen oder notwendige Hilfeleistung unterlassen.
 
PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von misshandelten oder ausgesetzten Tieren aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.
 
Weitere Informationen:
PETA.de/Whistleblower
PETA.de/Tierheim
PETA.de/ausgesetzten-Vierbeiner-gefunden-was-tun-PETA-Expertin-gibt-hilfreiche-Tipps
PETA.de/Katzenjammer
PETA.de/tierische-Mitbewohner-Katzen
 
Pressekontakt:
Julia Zhorzel, +49 711 860591-536, [email protected]
 

Kontakt

Kontakt
Kopieren