Lebender Karpfen auf Eis gelagert – PETA erstattet Strafanzeige gegen Kamener Fischhändler

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Kamen (Nordrhein-Westfalen) / Gerlingen, 7. Januar 2013 – Tierquälerei auf dem Kamener Wochenmarkt: Laut Medienberichten musste kurz vor Weihnachten ein schockgefrorener und noch lebender Karpfen in der Auslage eines Fischhändlers ausharren. PETA Deutschland e.V. hat nun bei der Staatsanwaltschaft Dortmund Strafanzeige gegen den Händler erstattet. Die Tierrechtsorganisation weist darauf hin, dass die Haltung eines lebenden Fisches auf Eis eine Zuwiderhandlung gegen § 17 Nr. 2 b des Tierschutzgesetzes darstellen kann und gegen § 10 Absatz 1 der Tierschutzschlachtverordnung verstößt. Lebende Fische dürfen ausschließlich im Wasser aufbewahrt werden.

„Werden Fische aus dem Wasser genommen, ersticken sie qualvoll“, so Dr. Tanja Breining, Meeresbiologin bei PETA. „PETA fordert deshalb ein generelles Hälterungsverbot für lebende Fische.“

Auch wenn Händler die gesetzlichen Vorgaben berücksichtigen, ist die Haltung von lebenden Fischen auf Märkten oder in Geschäften nicht tiergerecht. Die empfindsamen Tiere leben tage- bis wochenlang in engen Becken, ohne Nahrung oder Pflanzen.

Studien der Universität Edinburgh in Großbritannien belegen, dass auch Fische Schmerzrezeptoren besitzen. Werden sie an ihren Lippen verletzt, reiben sie die verwundete Stelle am Boden und versuchen auf diese Weise, ihre Schmerzen zu lindern. Auch zwei neue Gutachten der Schweizer Eidgenössischen Ethikkommission für Biotechnologie im Ausserhumanbereich (EKAH) bestätigen diese Ergebnisse.

Weder Fische noch andere Tiere gehören auf den Teller. Tipps und Rezepte für eine abwechslungsreiche und leckere rein pflanzliche Ernährung gibt es auf GoVeggie.de.

 


Karpfen in Lebendhälterung / © PETA / Das Bild ist auf Anfrage auch in druckfähiger Qualität erhältlich.

 

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