Massenhafte Tötung von „Eintagsküken“: PETA erstattet Strafanzeige gegen Brüterei in Baden-Württemberg

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Baden-Württemberg / Stuttgart, 5. Mai 2015 – Jährlich mehr als 50 Millionen männliche Küken in Deutschland getötet: PETA Deutschland e.V. hat bei der Staatsanwaltschaft Ravensburg Strafanzeige gegen eine baden-württembergische Brüterei erstattet, da der Betrieb massenhaft Küken vergast oder bei lebendigem Leib schreddert. Die kleinen Brüder der sogenannten Legehennen werden in Brütereien binnen weniger Stunden nach dem Schlüpfen getötet, da die Tiere weder Eier legen noch viel Fleisch ansetzen und den Unternehmen somit keinen wirtschaftlichen Nutzen bringen. Laut §17 des Tierschutzgesetzes muss jedoch ein „vernünftiger Grund“ für das Töten eines Tieres vorliegen – rein finanzielle Interessen sind nicht ausreichend. Im Februar 2015 hatte die Tierrechtsorganisation bereits sämtliche Kükenbrütereien in Nordrhein-Westfalen angezeigt. In der gesamten Bundesrepublik erstattete PETA aktuell weitere 27 Strafanzeigen bei mehreren Staatsanwaltschaften. Die Tierrechtsorganisation fordert die Behörden auf, geltendes Recht durchzusetzen und dem sinnlosen Töten Einhalt zu gebieten.
 
„Nur wegen des ungewünschten Geschlechts werden in Deutschland täglich rund 140.000 Küken vergast oder geschreddert. Die Betriebe planen das massenhafte Töten von vornherein ein“, so Krishna Singh, Rechtsanwalt bei PETA Deutschland e.V. „Das Handeln der Brütereien widerspricht nicht nur Ethik und Moral, sondern ist auch strafbar: Für das ungerechtfertigte Töten von Wirbeltieren können bis zu drei Jahre Haft verhängt werden.“
 
In der Ernährungsindustrie werden Hühner derzeit vor allem in zwei „Linien“ gezüchtet: die sogenannten Legehennen und die Masthühner. Die männlichen Tiere aus der für die Eierproduktion bestimmten „Linie“ sind für die Industrie wertlos, da sie weder Eier legen noch schnell genug Fleisch ansetzen. Daher werden die Küken direkt nach dem Schlüpfen in Plastikkisten auf Förderbänder ausgekippt und von den Arbeitern sortiert. Sind die Tiere weiblich, wird ihnen meist direkt der vordere Teil des Schnabels abgetrennt, bevor sie „verpackt“ und in die Legebetriebe transportiert werden. Die männlichen Tiere werfen die Arbeiter zurück aufs Förderband. Entweder wartet an dessen Ende der Schredder oder die kleinen Hähne werden in große Vergasungsbehälter verfrachtet, in denen sie ersticken.

Bereits 2005, 2010 und 2013 erachteten verschiedene Staatsanwaltschaften diese Praxis in PETA vorliegenden Bescheiden als strafbar. Die Verfahren gegen die Brütereien wurden nur unter dem Hinweis auf einen „Verbotsirrtum“ eingestellt – die Betriebe sollen sich nicht im Klaren über die Widerrechtlichkeit ihres Handelns gewesen sein. Dieser Irrtum kann heute nicht mehr geltend gemacht werden: Auf der Grundlage eines Erlasses verbot Nordrhein-Westfalen im Herbst 2013 als erstes Bundesland das Töten von Eintagsküken mit einer Übergangsfrist bis Anfang 2015. Alle Brütereien erhielten entsprechende Verfügungen durch die Behörden. Nachdem elf Brütereien gegen die Bescheide der Behörden geklagt hatten, hob das Mindener Verwaltungsgericht diese im Januar 2015 auf. Diese verwaltungsgerichtliche Entscheidung ist bislang noch nicht rechtskräftig und auch nicht maßgeblich für die Bewertung, ob ein strafrechtlich relevantes Verhalten gegeben ist.

Weitere Informationen:
PETA.de/Eier
Eier.PETA2.de
Veganblog.de/Tötungsverbot_männlicher_Küken_nicht_ausreichend
 
Kontakt:
Jana Fuhrmann, +49 (0)711 860591-529, [email protected]
 

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