Meilenstein für Tierrechte: Freispruch für ARIWA-Ermittler bestätigt – Statement von PETA

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Naumburg / Stuttgart, 22. Februar 2018 – Oberlandesgericht bestätigt Freispruch für Tierrechtler: Animal Rights Watch (ARIWA) veröffentlichte 2013 Filmmaterial aus der van Gennip Tierzuchtanlagen GmbH in Sandbeiendorf, einem der größten Schweinezuchtbetriebe Deutschlands. Die Ermittler wiesen damit massive Tierquälerei und schwere Verstöße gegen das Tierschutzgesetz nach. Bereits 2016 mussten sie sich vor dem Amtsgericht Haldensleben und 2017 in der Berufungsinstanz vor dem Landgericht Magdeburg verantworten – von beiden Instanzen wurden sie freigesprochen. Nachdem die Staatsanwaltschaft Magdeburg Revision gegen das Urteil einlegte, fand heute die Revisionsverhandlung in Naumburg statt. Das Oberlandesgericht verwarf den Antrag auf Revision. Die Angeklagten hätten im Notstand gehandelt; es sei vielmehr ein Skandal, dass Menschen, die infolge der behördlichen Ignoranz erhebliche Missstände bekannt gemacht haben, ihrerseits kriminalisiert würden. Dr. Edmund Haferbeck. Leiter der Rechts- und Wissenschaftsabteilung bei PETA, begrüßt das Urteil.
 
„PETAs Ansicht nach ist es nicht nur gerechtfertigt, Tierhaltebetriebe zu Dokumentationszwecken zu betreten, sondern notwendig. Die körperliche und psychische Unversehrtheit von Tieren wiegt stärker als das Hausrecht der Anlagenbetreiber. Veterinärbehörden werden zudem häufig erst aktiv, wenn bereits Beweise vorliegen und die Belange von öffentlichem Interesse sind – auch in diesem Fall haben die zuständigen Behörden trotz besseren Wissens nicht gehandelt. Die Angeklagten mussten somit selbst aktiv werden, um die Missstände zu dokumentieren. Dass die Tierrechtler mit ihrem Namen eingestanden und nicht anonym gehandelt haben, sei laut dem Gericht begrüßenswert. Verbraucher werden von den Lügen der Tierproduktionsbranche getäuscht, dabei sollten sie über die wahren Zustände in den Betrieben informiert werden, um eine bewusste Kaufentscheidung treffen zu können. Dass die Angeklagten drei Instanzen durchlaufen mussten und somit von der Justiz kriminalisiert wurden, ist skandalös. Das Revisionsverfahren dürfte die juristische Bewertung ähnlicher Fälle allerdings grundlegend beeinflussen – somit ist das Urteil ein Meilenstein für die Tierrechtsbewegung und ein schwerer Schlag gegen die Agrarmafia.“

Kontakt:
Judith Stich, +49 30 6832666-04, [email protected]

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