Hummer in Plastiktüten bei METRO – PETA erstattet Anzeige

Ende Mai erstattete PETA Strafanzeige gegen die Geschäftsführer und die verantwortlichen Abteilungsleiter und Verkäufer der METRO Deutschland GmbH der Filialen Stuttgart und Esslingen wegen des Verdachts der Tierquälerei gem. §§§ 1, 2, 17, 18 Tierschutzgesetz (TierSchG) und gem. § 10 Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV).

Im November 2013 konnten PETA-Mitarbeiter auf Video festhalten, wie ein Verkäufer in der METRO-Filiale in Korntal zwei lebende Hummer mit zusammengebundenen Scheren in eine Plastiktüte ohne Wasser oder eine feuchte Unterlage steckte und diese dem Kunden aushändigte.

Wenige Wochen später dokumentierte ein Zeuge ebenfalls in der METRO-Filiale in Korntal die Ankunft einer Lieferung lebender Hummer aus den USA. Die Filmaufnahmen zeigen zahlreiche lebende Hummer, die in trockenen Kartons ohne feuchte Unterlage oder Wasser übereinandergestapelt lagen. Die Tiere waren von der US-amerikanischen Westküste (Firma Elafood) via Frankfurt nach Stuttgart verschickt worden und waren laut Angaben einer METRO-Mitarbeiterin drei Tage unterwegs – in trockenen Kartons, ohne Wasser oder feuchte Unterlagen. Wie die Mitarbeiterin erklärte, wird METRO dreimal pro Woche mit Hummer beliefert, in der Weihnachtszeit sogar öfter.

Hummer in Plastiktuete

Im Dezember 2013 konnten wir auch in der Esslinger METRO-Filiale auf Film festhalten, wie lebende Hummer in Plastiktüten an Kunden abgegeben wurden.

Angesichts der Tatsache, dass durch Kiemen atmende Meerestiere über lange Strecken in trockenen Kisten transportiert und in trockenen Plastiktüten an Kunden abgegeben werden, besteht der Verdacht der Tierquälerei und des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz sowie gegen die Tierschutzschlachtverordnung.

§ 10 Tierschutzschlachtverordnung: Lebende Krebstiere dürfen nur im Wasser oder nur vorübergehend während des Transports auf feuchter Unterlage aufbewahrt werden.

§ 1 Tierschutzgesetz: Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

§ 2 Tierschutzgesetz: Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

  1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
  2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.

Hummer leben im Wasser und atmen durch Kiemen. Der Transport in trockenen Kartons oder Plastiktüten schadet ihren physiologischen und ethologischen Bedürfnissen, beeinträchtigt ihr Wohlbefinden und behindert ihre Körperfunktionen. Die Tiere stehen unter starkem Stress und sind Atemnot bis hin zum langsamen qualvollen Erstickungstod ausgesetzt.

Auch § 18 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes regelt den Schutz von Tieren vor erheblichen Leiden, Schmerzen und Schäden und fordert die unverzügliche Abstellung von Leiden, Schmerzen und Schäden spätestens dann, wenn ein Unternehmen oder eine Privatperson auf tierschutzwidrige Vorgänge aufmerksam gemacht wurde.

Was Sie tun können

Bitte unterstützen Sie unsere Forderung an die METRO Deutschland GmbH, den Verkauf von Hummern einzustellen. Hier geht es zu unserem Aktionsaufruf.