Mühlhausen und Schönstedt: Katzenbabys in Karton ausgesetzt – PETA bietet 1000 Euro Belohnung für Hinweise

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Mühlhausen / Schönstedt / Stuttgart, 22. November 2019 – Suche nach Tierquälern: Medienberichten zufolge wurden am 31. Oktober, gegen 14 Uhr, an einem Garagenkomplex zwischen der Lutherstraße und der Rodemannstraße in Mühlhausen zwei Katzenbabys in einem Karton gefunden. Den etwa vier Monate alten Tieren hatte ein Unbekannter zuvor die Ohren und Schwänze mit einem scharfen Gegenstand abgeschnitten. Ein Kitten hatte außerdem zertrümmerte Hinterbeine. Trotz tierärztlicher Behandlung sind beide Samtpfoten gestorben. Schon Ende September wurden vier Katzenbabys auf einer wilden Müllkippe an einem Feldweg zwischen Schönstedt und Weberstedt gefunden. In dem Karton, in dem die verwahrlosten Jungtiere saßen, befand sich außerdem eine mumifizierte Katze. Auch diese Tiere starben trotz Behandlung. Das Veterinäramt des Unstrut-Hainich-Kreises bittet unter der Telefonnummer 03601-802522 sowie per E-Mail an [email protected] um Hinweise auf den oder die Täter.
 
PETA setzt Belohnung aus
Um die Fälle aufzuklären, setzt PETA nun eine Belohnung in Höhe von 1000 Euro für Hinweise, die den oder die Tierquäler überführen, aus. Zeugen werden gebeten, sich an das Veterinäramt des Unstrut-Hainich-Kreises zu wenden und können sich telefonisch unter 0711-8605910 oder per E-Mail bei der Tierschutzorganisation melden – auch anonym.
 
„Bitte helfen Sie mit, diese grausamen Taten aufzuklären“, sagt Judith Pein im Namen von PETA. „Dass Katzenbabys verstümmelt und einem ungewissen Schicksal überlassen werden, ist tierschutzwidrig und muss bestraft werden. Mit unserer Belohnungsauslobung möchten wir helfen, den oder die Täter zu überführen. PETA fordert außerdem harte Strafen für Tierquäler, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen. Wer wehrlose Tiere aus Spaß quält, der schreckt möglicherweise auch nicht vor Gewalttaten gegenüber Menschen zurück.“
 
Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.
PETA macht darauf aufmerksam, dass auch das Aussetzen von Tieren laut Paragraf 3 des Tierschutzgesetzes verboten ist und den Straftatbestand der Tierquälerei erfüllen kann. Für die nicht artgerechte Unterbringung und Versorgung von Tieren sowie die bewusste Unterlassung notwendiger Hilfeleistung greifen gleiche Gesetze.
 
Zusammenhang zwischen Gewalttaten an Menschen und Tieren
Psychologen, Gesetzgeber und Gerichte sind sich mittlerweile einig, dass Vergehen an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen. Aggressionsforscher Dr. Christoph Paulus von der Universität des Saarlandes dazu: „Geschätzte 80 bis 90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.“ [1] Über den Zusammenhang von Tierquälerei und Gewalttaten klärt PETA in der Broschüre „Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei“ auf, die als Informationsquelle für Staatsanwälte, Richter, Polizeibeamte und Sozialarbeiter dient.
 
PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von misshandelten oder ausgesetzten Tieren aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.
 
[1] Gespräch mit PETA Deutschland e.V., 2010.
 
Weitere Informationen:
PETA.de/Tierqual
PETA.de/Staatsanwalt
PETA.de/Whistleblower
PETA.de/Katzenjammer
PETA.de/tierische-Mitbewohner-Katzen
PETA.de/Tierheim
PETA.de/ausgesetzten-Vierbeiner-gefunden-was-tun-PETA-Expertin-gibt-hilfreiche-Tipps
 
Pressekontakt:
Lisa Kienzle, +49 711 860591-536, [email protected]

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