Nach Beißvorfall in Bondorf: PETA fordert Einführung eines Hundeführerscheins

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Bondorf / Stuttgart, 15. August 2014 – Verantwortungslose Hundehaltung: Vergangenen Samstag griff ein Mischlingshund auf dem Bahnhofsvorplatz in Bondorf eine 18-jährige Passantin und ihren 49-jährigen Vater unvermittelt an. Auch eine herbeigerufene Polizeibeamtin wurde attackiert und wehrte sich schließlich mit ihrer Schusswaffe. Da der leicht verletzte Vierbeiner nicht zu beruhigen war, wurde er schließlich eingeschläfert. Die 39-jährige Halterin war stark alkoholisiert und ließ ihren Hund vermutlich sogar absichtlich auf die Beamtin und ihre Kollegen los. Sie hat nun ein Verfahren wegen Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu erwarten. Angesichts dieses Vorfalls fordert PETA Deutschland e.V. erneut die Einführung eines sogenannten Hundeführerscheins in Baden-Württemberg: Ein solcher Nachweis kann sicherstellen, dass Hundehalter sachkundig mit ihrem Tier umgehen und die Signale ihres Vierbeiners richtig deuten. Eine funktionierende Kommunikation zwischen Halter und Hund ist unerlässlich, um Beißvorfälle zu verhindern. Zudem werden Kenntnisse über die Anforderungen der Hundehaltung vermittelt, die für ein tiergerechtes Leben der Hunde unerlässlich sind. Erst vergangene Woche hatte die Tierrechtsorganisation in einem Schreiben an den baden-württembergischen Innenminister Reinhold Gall gefordert, einen solchen Sachkundenachweis verpflichtend für Hundehalter einzuführen.
„Dieser Fall macht deutlich, dass die wahre Ursache für die Beißattacken am anderen Ende der Leine zu suchen ist. Offensichtlich war die Halterin nicht in der Lage, sich angemessen um ihren vierbeinigen Gefährten zu kümmern. Der Hund bezahlte dieses Unvermögen mit dem Leben“, so Peter Höffken, Fachreferent bei PETA Deutschland e.V. „Jeder Hund, der falsch gehalten und behandelt wird, kann zu einer Gefahr für den Menschen werden – unabhängig davon, ob es ein Schäferhund, ein Dackel oder ein Mischling ist.“
Der Hundeführerschein sieht vor, dass künftige Halter bereits vor Aufnahme eines Hundes einen Theoriekurs absolvieren, bei dem sie das notwendige Fachwissen über eine tiergerechte Haltung und Aspekte wie Kommunikation und Bedürfnisse von Hunden erwerben. Anschließend an den theoretischen Kurs folgt für Halter und Hund ein gemeinsames obligatorisches Praxisseminar in einer Hundeschule.

In der Schweiz sind Hundehalter bereits seit 2008 zu einem Sachkundenachweis verpflichtet. Ebenso in Liechtenstein, wo seither die Zahl der Hundeangriffe auf Menschen deutlich zurückgegangen ist. Als erstes deutsches Bundesland hat Niedersachsen eine entsprechende Regelung beschlossen – der allgemeine Hundeführerschein ist in diesem Bundesland seit Juli 2013 verpflichtend.

Die Einführung eines Hundeführerscheins hat  einen weiteren Vorteil: Sie kann Menschen, die sich noch nicht ausführlich mit dem Thema Hundehaltung auseinandergesetzt haben, von einem eventuellen Impulskauf abhalten. Jedes Jahr landen 80.000 Hunde in deutschen Tierheimen, darunter sehr viele Tiere, die unüberlegt „angeschafft“ wurden.

Weitere Informationen:
PETA.de/Hundeführerschein
 
Kontakt:
Judith Stich, +49 (0) 30 – 68 32 666 04, [email protected]

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