Nach Beißvorfall in Bützow: PETA fordert Einführung eines Hundeführerscheins in Mecklenburg-Vorpommern

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Bützow / Stuttgart, 31. Juli 2017  Verantwortungslose Hundehaltung: Einem Medienbericht zufolge wurde vergangenen Freitag ein 7-jähriger Junge von einer Dogge ins Gesicht gebissen und dabei schwer verletzt. Das Kind war im Neuendorfer Weg auf das Nachbargrundstück gelaufen, um mit dem Tier zu spielen, als der Hund zubiss. Die Dogge war kurz zuvor operiert worden und trug eine Halskrause. Der Junge kam mit einer schweren Kinnverletzung ins Krankenhaus. Angesichts dieses Vorfalls fordert die Tierrechtsorganisation PETA die Einführung eines sogenannten Hundeführerscheins in Mecklenburg-Vorpommern: Ein solcher Nachweis kann sicherstellen, dass Hundehalter sachkundig mit ihrem Tier umgehen und die Signale ihres Vierbeiners richtig deuten. Eine funktionierende Kommunikation zwischen Hund und Halter ist unerlässlich, um Beißvorfälle zu verhindern. Zudem vermittelt das Training Kenntnisse über die Anforderungen der Hundehaltung, die für ein tiergerechtes Leben der Hunde unerlässlich sind.
 
„Offenbar unterschätzen viele Halter die potentielle Gefahr ihrer Vierbeiner. Somit ist die wahre Ursache für Beißattacken bei ihnen zu suchen – nicht beim Tier. Kinder sollten stets nur unter Beaufsichtigung mit Hunden spielen, auch dann, wenn sich beide gut kennen. Das Verhalten des Hundehalters und der Eltern war verantwortungslos“, so Dörte Röhl, Tierärztin und Fachreferentin für tierische Mitbewohner bei PETA. „Es kann jederzeit zu Missverständnissen insbesondere zwischen Kindern und Hunden kommen– unabhängig davon, ob der Hund einer ‚Rasse‘ angehört oder ein Mischling ist. Eltern und Hundehalter sollten jederzeit eingreifen können.“

Der Hundeführerschein sieht vor, dass künftige Halter bereits vor Aufnahme eines Hundes einen Theoriekurs absolvieren, bei dem sie das notwendige Fachwissen über eine tiergerechte Haltung und Aspekte wie Kommunikation und Bedürfnisse von Hunden erwerben. Anschließend an den theoretischen Kurs folgt für Halter und Hund ein gemeinsames obligatorisches Praxisseminar in einer Hundeschule.

Als erstes deutsches Bundesland hat Niedersachsen einen Sachkundenachweis für Hundehalter beschlossen – der allgemeine Hundeführerschein ist dort seit Juli 2013 verpflichtend. Wer in München nach dem 01.05.2014 einen Hundeführerschein absolviert hat, kann sich ein Jahr lang von der Hundesteuer befreien lassen. In Mannheim gilt eine zweijährige Steuerbefreiung für alle Hunde, deren Halter den Hundeführerschein nach dem 1. Januar 2016 erworben haben. Wer in Berlin ab dem 1. Januar 2017 einen Hund neu aufnimmt, ist dazu aufgefordert, sich die notwendige Sachkunde anzueignen.
Die Einführung eines Hundeführerscheins hat einen weiteren Vorteil: Sie kann Menschen, die sich noch nicht ausführlich mit dem Thema Hundehaltung auseinandergesetzt haben, von einem eventuellen Impulskauf abhalten. Jedes Jahr landen 80.000 Hunde in deutschen Tierheimen, darunter sehr viele Tiere, die unüberlegt „angeschafft“ wurden.

Weitere Informationen:
PETA.de/Hundefuehrerschein

Kontakt:
Judith Stich, +49 30 68 32 666 04, [email protected]

 

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