Nach Beißvorfall in Münster: PETA fordert Einführung eines Hundeführerscheins in Nordrhein-Westfalen

PETA Logo

Münster / Stuttgart, 5. Januar 2018  Verantwortungslose Hundehaltung: Einem Polizeibericht zufolge wurde vergangenen Dienstag eine 78-Jährige auf der Fußgängerpromenade am Rottkamp von einem beigefarbenen, großen Hund in den Unterarm gebissen. Nachdem die Hundehalterin lediglich eine lockere Bemerkung geäußert hatte, ließ sie die Verletzte zurück. Laut dieser sei die Frau 40 bis 50 Jahre alt und etwa 1,60 bis 1,70 Meter groß, habe eine normale Statur und blonde, schulterlange, leicht gewellte Haare. Sie trug eine hellblaue Jacke und eine dunkle Hose. Bei dem Hund könnte es sich um einen Golden Retriever handeln. Hinweise nimmt die Polizei unter 0251 275-0 entgegen. Angesichts dieses Vorfalls fordert die Tierrechtsorganisation PETA die Einführung eines sogenannten Hundeführerscheins in Nordrhein-Westfalen.

„Viele Halter können ihre Hunde nicht richtig einschätzen. Somit ist die wahre Ursache für Beißattacken bei ihnen zu suchen – nicht beim Tier. Das Verhalten der Hundehalterin war verantwortungslos“, so Jana Hoger, Fachreferentin für tierische Mitbewohner bei PETA. „Jeder Hund, der falsch gehalten und behandelt wird, kann zu einer Gefahr für den Menschen werden – unabhängig davon, ob er einer ‚Rasse‘ angehört oder ein Mischling ist.“
 
Der Hundeführerschein sieht vor, dass künftige Halter bereits vor Aufnahme eines Hundes einen Theoriekurs absolvieren, bei dem sie das notwendige Fachwissen über eine tiergerechte Haltung und Aspekte wie Kommunikation und Bedürfnisse von Hunden erwerben. Anschließend an den theoretischen Kurs folgt für Halter und Hund ein gemeinsames obligatorisches Praxisseminar in einer Hundeschule. Ein solcher Nachweis kann sicherstellen, dass Hundehalter sachkundig mit ihrem Tier umgehen und die Signale ihres Vierbeiners richtig deuten. Eine funktionierende Kommunikation zwischen Hund und Halter ist unerlässlich, um Beißvorfälle zu verhindern. Zudem vermittelt das Training Kenntnisse über die Anforderungen der Hundehaltung, die für ein tiergerechtes Leben der Hunde unerlässlich sind.

Als erstes deutsches Bundesland hat Niedersachsen einen Sachkundenachweis für Hundehalter beschlossen – der allgemeine Hundeführerschein ist dort seit Juli 2013 verpflichtend. Wer in München nach dem 01.05.2014 einen Hundeführerschein absolviert hat, kann sich ein Jahr lang von der Hundesteuer befreien lassen. In Mannheim gilt eine zweijährige Steuerbefreiung für alle Hunde, deren Halter den Hundeführerschein nach dem 1. Januar 2016 erworben haben. Wer in Berlin ab dem 1. Januar 2017 einen Hund neu aufnimmt, ist dazu aufgefordert, sich die notwendige Sachkunde anzueignen.
 
Die Einführung eines Hundeführerscheins hat einen weiteren Vorteil: Sie kann Menschen, die sich noch nicht ausführlich mit dem Thema Hundehaltung auseinandergesetzt haben, von einem eventuellen Impulskauf abhalten. Jedes Jahr landen 80.000 Hunde in deutschen Tierheimen, darunter sehr viele Tiere, die unüberlegt „angeschafft“ wurden.

Weitere Informationen:
PETA.de/Hundefuehrerschein
  
Kontakt:
Jana Fuhrmann, +49 711 860591-529, [email protected]
 

Kontakt

Kontakt
Kopieren