Nach PETA-Anzeige wegen bei Mahd getöteter Rehkitze in Neunkirchen am Brand: Amtsgericht Forchheim stellt Verfahren gegen Gemeindemitarbeiter gegen Zahlung von Geldbuße ein

PETA Logo

Neunkirchen am Brand / Forchheim / Stuttgart, 23. Januar 2020 – Heute verantwortete sich ein Gemeindemitarbeiter vor dem Forchheimer Amtsgericht, der im Sommer 2019 während einer Mahd bei Neunkirchen am Brand ein Rehkitz tödlich verletzt hatte. PETA erstattete im Juli 2019 bei der Staatsanwaltschaft Bamberg Strafanzeige gegen den Verantwortlichen der Mahd, da die Wiese vor den Mäharbeiten nicht wie empfohlen auf Tiere kontrolliert und der Tod des Rehkitzes somit in Kauf genommen wurde. Landwirte sind verpflichtet, den zuständigen Jäger oder Jagdaufseher über eine bevorstehende Mahd zu informieren, damit dieser entsprechende Vorkehrungen treffen kann. Die Staatsanwaltschaft Bamberg beantragte nach PETAs Anzeige einen Strafbefehl beim Amtsgericht Forchheim (Az.: 1 Cs 2119 Js 14253/19). Das Gericht stellte das Verfahren gegen den Gemeindemitarbeiter Matthias Manfred L. nun nur gegen die Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 750 Euro ein.
 
„Wir danken der Staatsanwaltschaft Bamberg dafür, dass sie einen Strafbefehl beantragt hat. Allerdings hätte eigentlich der für das Grundstück zuständige Landwirt Z. auf der Anklagebank sitzen müssen. Wie sich in der Hauptverhandlung herausstellte, ist dieser auch Jäger – und muss somit umso mehr gewusst haben, dass vor der Mahd Vorkehrungen zum Schutz der Tiere zu treffen sind. Dass er nicht gehandelt hat, war verantwortungslos – damit hat er den Tod des Rehkitzes wider besseres Wissen in Kauf genommen“, so Dr. Edmund Haferbeck, Leiter der Rechts- und Wissenschaftsabteilung bei PETA, der als Prozessbeobachter bei der Verhandlung im Amtsgericht Forchheim vor Ort war.

Unterlassen von Schutzmaßnahmen ist strafbar
PETA zeigte in der Vergangenheit wiederholt Landwirte in ähnlichen Fällen an. Rechtskräftige Verurteilungen des Amtsgerichts Biedenkopf, des Amtsgerichts Euskirchen, des Landgerichts Offenburg, des Amtsgerichts Göttingen, des Amtsgerichts Regensburg und auch des Amtsgerichts Forchheim bestätigen, dass das Unterlassen entsprechender Schutzmaßnahmen strafbar ist. Auch im Fall Neunkirchen am Brand bestätigten sowohl das Gericht als auch die Staatsanwaltschaft, dass eine Straftat vorliegt – lediglich die Schuld des Arbeiters wurde als gering eingestuft.
Laut Tierschutzgesetz ist es verboten, ein Wirbeltier ohne sogenannten vernünftigen Grund zu töten oder ihm länger anhaltende erhebliche Schmerzen oder Leiden zuzufügen. Ebenso legt das Naturschutzgesetz fest, dass wildlebende Tiere nicht mutwillig beunruhigt oder ohne „vernünftigen Grund“ verletzt oder getötet werden dürfen. „Es ist allgemein bekannt, dass Tierkinder von den scharfen Klingen der Mähmaschine aufgeschlitzt, verstümmelt oder regelrecht zerhackt werden, wenn sie nicht schnell genug fliehen können“, so Haferbeck.
 
Messer der Landwirtschaftsmaschinerie töten und verletzen jährlich etwa 100.000 Rehe
Insbesondere in Bayern existiert der von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft herausgegebene „Mäh-Knigge“. Dennoch werden in Deutschland jährlich etwa 100.000 Rehe durch Mähmaschinenarbeiten schwer verletzt oder getötet. Der „Drückinstinkt“ der Jungtiere führt dazu, dass Rehkitze bei drohender Gefahr meist bewegungslos auf dem Boden verharren und auf ihre Tarnung vertrauen, statt zu fliehen. Tiergerechte Vergrämungsmaßnahmen, wie flatternde Bänder oder Duftzäune, schrecken Rehmütter auf, die anschließend ein besseres Versteck für ihren Nachwuchs suchen. Zudem besteht die Möglichkeit, die Weide im Vorfeld zu begehen oder moderne Infrarotsensoren – sogenannte Wildretter – zu nutzen, um die Felder abzusuchen.
 
PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Weltanschauung, die den Menschen als allen anderen Lebewesen überlegen einstuft.
 
Weitere Informationen:
PETA.de/Maehtod
 
Pressekontakt:
Carolin von Schmude, +49 711 860591-528, [email protected]
 

Kontakt

Kontakt
Kopieren