Nach PETA-Strafanzeige: Gerichtsverhandlung gegen Landwirt in Günzburg – Verurteilung für insgesamt elf Fälle zu einem Jahr Freiheitsstrafe ohne Bewährung und einem einjährigen Tierhalte- und Tierbetreuungsverbot

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Tote und verwahrloste Rinder auf Horror-Hof in Thannhausen

Thannhausen / Stuttgart, 29. Januar 2020 – Landwirt Martin Franz Xaver K. aus Thannhausen hat die Rinder und Katzen in seiner Obhut unter massiv tierschutzwidrigen Bedingungen gehalten. PETA erstattete daher im Januar 2019 eine umfangreiche Strafanzeige gegen ihn (Az.: 113 Js 1016/19). Die Staatsanwaltschaft Memmingen hat daraufhin Anklage gegen ihn erhoben. Der Hauptverhandlungstermin fand heute vor dem Amtsgericht Günzburg statt (Az.: 7Ds 11 Js 1016/19). Der Landwirt wurde zu einem Jahr Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Zudem darf er ein Jahr lang keine Tiere halten oder betreuen.
 
„Das Urteil ist ein klares, positives Zeichen in Richtung Tierschutz. Der Staatsanwalt hob in seinem Plädoyer ausdrücklich hervor, dass Tierschutz nichts mit Spinnerei zu tun hat, sondern in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Bayern steht“, so Dr. Edmund Haferbeck, Agrarwissenschaftler und Leiter der Rechts- und Wissenschaftsabteilung bei PETA, der als Prozessbeobachter vor Ort war. „Wir möchten uns im Namen der Tiere bei den Whistleblowern, die uns die Horror-Bilder zugespielt haben, dem Amtsgericht Günzburg und der Staatsanwaltschaft Memmingen dafür bedanken, dass K. angemessen bestraft wurde und fühlende Lebewesen in Zukunft davor bewahrt werden, auf seinem Hof ihr Dasein fristen zu müssen.“
 
Hintergrundinformationen
Es sind fast identische Fälle, zwischen denen sieben Jahre liegen: Bereits 2013 erstattete PETA Strafanzeige gegen K., nachdem der Tierrechtsorganisation erschütternde Bilder vom Hof des Landwirts zugespielt wurden: verwahrloste und bereits teils tote Rinder in einem Gemisch aus Schlamm und Exkrementen. Auch damals kam es anschließend zu einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Günzburg. Während die Staatsanwaltschaft Memmingen bereits damals per Strafbefehl eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 30 Euro forderte, stellte das Amtsgericht Günzburg das Verfahren gegen die Zahlung einer Geldbuße von 750 Euro an örtliche Tierschutzvereine ein (Az.: 114 Js 5725/13). 2019 wurden PETA dann erneut Bilder zugespielt, die gezeigt haben, dass der Landwirt so gut wie nichts an der Haltung der Tiere verbessert hat.
Viele der Rinder mussten weiterhin in 15 bis 25 Zentimeter hohem Schlamm, Mist und Exkrementen stehen. Dies kann zu Klauenerkrankungen führen und die Gliedmaßen schädigen. Außerdem begünstigen Haltungsbedingungen dieser Art die schnelle Ausbreitung von Krankheitserregern sowie die erhöhte Anfälligkeit der Tiere für Krankheitsausbrüche. Zudem stellte das Gericht hochgradige Lahmheit und extreme Abmagerung fest.

In Bayern werden Tierhaltungen in der Landwirtschaft durchschnittlich nur alle 48 Jahre kontrolliert, so eine Auskunft der Bundesregierung im vergangenen Jahr (Drucksache 19/3195). Damit ist Bayern das Bundesland, in dem Landwirte deutschlandweit am seltensten mit behördlichen Kontrollen rechnen müssen.
 
PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein: eine Weltanschauung, die den Menschen als allen anderen Lebewesen überlegen einstuft.
 
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Eines von mehreren toten Rindern, die auf dem Hof vorgefunden wurden. Das Rind daneben muss alles mit ansehen. / © PETA
 
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Desolate Zustände auf dem Hof des Angeklagten in Thannhausen. / © PETA
 
Die Motive können hier heruntergeladen werden.

Weitere Informationen:
PETA.de/Kuehe
PETA.de/Rinder-in-der-Mast
PETA.de/vernachlaessigte-Rinder-Bauer-nebenan

Pressekontakt:
Carolin von Schmude, +49 711 860591-528, [email protected]

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