Nach Protesten von PETA: Kosmetikstudio „Schönhochzwei“ in Bietigheim streicht Fischpediküre aus dem Angebot

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Bietigheim / Stuttgart, 8. Oktober 2018 – Fische vor leidvollem Leben bewahrt: Nachdem die Tierrechtsorganisation PETA im Mai Anzeige gegen einen Anbieter von „Fischpediküre“ in Bietigheim erstattet hatte und daraufhin das Veterinäramt Mängel feststellte, strich der Inhaber des Kosmetikstudios „Schönhochzwei“ das „Baden mit Fischen“ nun aus dem Angebot.
 
„Wir begrüßen die Entscheidung des Inhabers, die Haltung der Fische zu kosmetischen Zwecken aufzugeben, und hoffen, dass die Tiere jetzt ein artgerechteres Leben führen dürfen“, so Dr. Tanja Breining, Meeresbiologin und Fachreferentin für Fische und Meerestiere bei PETA.
 
PETA setzte sich bereits seit Ende 2017 für die Fische aus dem Kosmetikstudio ein. Damals bot die Tierrechtsorganisation an, ein artgerechtes Zuhause für die Tiere zu suchen. Der Betreiber reagierte, indem er die Fische lediglich aus seinem Sonnenstudio in Ludwigsburg nach Bietigheim überführte. In dem Kosmetikstudio mussten Fische die Hautschuppen von den Füßen der Kunden knabbern. Das Veterinäramt bemängelte die zu kleinen Becken. Es fehlten Versteckmöglichkeiten, und auch eine ausreichende Reinigung war nicht gewährleistet. Der Weiterbetrieb dieser nicht genehmigten Becken wurde dem Inhaber untersagt, woraufhin er das fragwürdige Angebot nun endgültig einstellte.
 

Fischpediküre tierschutzwidrig und gesundheitlich bedenklich – Hintergrundinformationen

 
PETAs Motto lautet in Teilen: Tiere sind nicht dazu da, dass wir sie in irgendeiner Form ausbeuten.
Die Tierrechtsorganisation beruft sich hinsichtlich des Missbrauchs von Fischen für die sogenannte Fischpediküre auch auf ein Rechtsgutachten aus dem Jahr 2016 vom damaligen Landestierschutzbeauftragten Dr. Christoph Maisack. Demnach kommt es bei der Haltung der Fische in unterschiedlichen Becken und bei „wiederholter Umsetzung von den Haltungs- in die Behandlungsbecken zu Stress, Leiden und Verletzungsgefahren“, für die kein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes bestehe. Werden die Fische dauerhaft in den Behandlungsbecken untergebracht, führe das „sowohl zu Verstößen gegen das Tierschutzrecht, als auch gegen hygienerechtliche Anforderungen“ [1]. Da die Fische in der Regel weder Rückzugs- noch Beschäftigungsmöglichkeiten haben, werden PETAs Ansicht nach nicht einmal ihre Grundbedürfnisse nach Paragraf 2 Nr. 1 des Tierschutzgesetzes erfüllt.
 
Zudem weist die Tierrechtsorganisation auf mögliche Gesundheitsrisiken hin. Für Kunden einer Fußpflege mit Fischen besteht laut dem Gutachten die Gefahr einer Infektion mit Mykobakterien, und auch Keime (Pilze, Bakterien, Viren) könnten bei einer Behandlung weiterverbreitet werden. Da es beim Anknabbern der Füße auch zu einer Blutung kommen kann, bestehe sogar eine Ansteckungsgefahr mit HI-Viren oder Hepatitiserregern.
 
Bei der Fischpediküre werden meist Fische der Art Garra rufa eingesetzt, die normalerweise keine menschliche Haut essen. Häufig werden sie ausgehungert, damit sie die Hornhaut überhaupt abknabbern. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen weist darauf hin, dass der Kangalfisch (Garra rufa) als Wirbeltier nach deutschem Tierschutzgesetz uneingeschränkt geschützt ist. Eine gewerbsmäßige Haltung zu kosmetischen und Wellnesszwecken ist nach dieser Auffassung nicht erlaubnisfähig, weil den Fischen durch die Haltung ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden und Schäden zugefügt werden.
 
[1] Rechtsgutachten „Knabberfisch-Einsatz für Wellness-Zwecke“ des Landwirtschaftsministeriums Baden-Württemberg.
 
Weitere Informationen:
PETA.de/Fischpedikuere
PETA.de/Themen/Fische
 
Kontakt:
Denis Schimmelpfennig, +49 711 860591-528, [email protected]

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