Nach Strafanzeige wegen massenhafter Tötung von „Eintagsküken“: Aktueller Ablehnungsbeschluss des Landgerichts Münster extrem rechtsfehlerhaft -– Statement von PETA

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Münster/ Stuttgart, 9. März 2016 – PETA setzt sich seit knapp zehn Jahren für ein Verbot der Tötung männlicher sogenannter Eintagsküken in der industrialisierten Geflügelproduktion ein. Anfang 2015 erstattete die Tierrechtsorganisation bei elf Staatsanwaltschaften erneut Strafanzeige gegen ca. 20 Brütereien in Deutschland. Die Staatsanwaltschaft Münster erhob daraufhin wegen der Tötung männlicher „Eintagsküken“ Anklage gegen die Verantwortlichen der Großbrüterei Josef B. GmbH & Co. KG in Senden, die nun vom Landgericht Münster abgelehnt wurde. Dazu kommentiert Dr. Edmund Haferbeck, Leiter der Rechts- und Wissenschaftsabteilung bei PETA:
 
„Der Ablehnungsbeschluss des Landgerichts Münster ist extrem rechtsfehlerhaft. So hätte der Kernsatz im Hinweisbeschluss des Landgerichts Münster vom 5. Februar 2016: ‚Die neuere rechtswissenschaftliche Literatur geht fast einhellig davon aus, dass das Töten der Eintagsküken gemäß § 17 Nr. 1 TierSchG strafbar sei‘, zwangsläufig zur Zulassung der Anklage führen müssen. Denn im Strafrecht gilt das Mündlichkeitsprinzip. Alle maßgeblichen Institutionen, Politiker, Gesetzgeber, Juristen stellen diese Tatsache nicht mehr in Frage. Die gesamte Diskussion wird dominiert von dem Hochhalten der Berufsfreiheit und dem Nichthandeln der Behörden – das ist fehlende Rechtsstaatlichkeit, die der Täterindustrie hundertmillionenfache Straftaten ermöglicht. Die Justiz drückt sich  aus sachfremden Motiven heraus vor der Problematik. Seit 2002 wurden ca. 675 Millionen männliche Küken ohne vernünftigen Grund getötet und trotzdem gab es zu dieser Problematik noch niemals eine öffentliche und mündliche Verhandlung. Die Staatsanwaltschaft Münster dürfte nach Vorlage des schriftlichen Beschlusses Beschwerde bei der nächsthöheren Instanz, wohl dem Oberlandesgericht Hamm, einlegen. PETA wird ihre Rechts- und Fachposition auch hier nochmal umfänglich darlegen. Möglicherweise ist es eine Chance für die hochbrisante Thematik, dass ein Obergericht hier eine Entscheidung zu treffen hat. Sollte der Beschluss des Landgerichts Münster tatsächlich rechtskräftig werden, wäre der Rechtsmittelstaat am Ende: Wenn eine ‚jahrzehntelang gebilligte Praxis‘ im Wissen um die Strafbarkeit weiter zugelassen wird, hat dies nichts mehr mit Rechtsstaatlichkeit zu tun.“
 
Wir weisen darauf hin, dass das Statement auch in gekürzter Form verwendet werden kann.
Dr. Edmund Haferbeck / © PETA
 
Das druckfähige Motiv senden wir auf Anfrage gerne zu.
 
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Jana Fuhrmann, +49 (0)711 860591-529, [email protected]
 

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