Nachtangelverbot in Baden-Württemberg hat Vorbildcharakter – PETA lobt Umweltminister Franz Untersteller für zukunftsweisendes Bundesland

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Baden-Württemberg / Gerlingen, 15. Oktober 2013 – Zumindest nachts hat die Angel in baden-württembergischen Gewässern nichts verloren – und das schon seit Langem, denn seit 15 Jahren gilt im gesamten Bundesland das Nachtangelverbot. Die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. nimmt diese Verordnung aktuell zum Anlass, die Umweltminister der übrigen Bundesländer ebenfalls zum Erlass des Nachtangelverbots aufzufordern. In einem begleitenden Schreiben spricht PETA dem baden-württembergischen Umweltminister Franz Untersteller stellvertretend ein großes Lob aus: Baden-Württemberg habe Vorbildcharakter und sei als „Zukunftsweisendes Bundesland“ zu betiteln. Die „Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Durchführung des Fischereigesetzes für Baden-Württemberg“ vom 3. April 1998 formuliert es sehr deutlich. Der Fischfang mit Angeln, so heißt es unter Paragraf 3, ist nur „eine Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang“ gestattet. Im Reutlinger General-Anzeiger betonte Dr. Ulrich Arzberger, der Sprecher des Ministeriums, wie wichtig die nächtliche Ruhezeit für den Tier- und Naturschutz ist. PETA spricht sich generell gegen das Angeln und den Fischfang aus und klärt in der Kampagne „Rettet die Fische!“ über das Leid der feinfühligen Flossentiere auf.

„Zumindest nachts brauchen die Fische Ruhe vor den Anglern“, so Dr. Tanja Breining, Kampagnenleiterin für Meerestiere bei PETA Deutschland e.V. „Baden-Württemberg geht hier schon seit Jahren als bislang einziges Bundesland mit Vorbildcharakter voran.“

Ein Nachtangelverbot ist überlebensnotwendig für Flora und Fauna: Insbesondere für Tiere, die an Gewässern ihre nächtliche Ruhezeit verbringen, und für nachtaktive Tiere ist es ausgesprochen wichtig, nicht gestört zu werden. Störungen und Schädigungen von Lebensstätten der Tiere an den ökologisch sensiblen Uferzonen sollen vermieden werden.

Auch die Fischereiregeln sind bei Nacht schwierig zu kontrollieren. Das Aufhalten an Gewässern, insbesondere das Angeln mit spitzem Angelhaken, birgt bei schlechten Sehverhältnissen in der Nacht auch Gefahren für den Menschen.

Weitere Informationen:
Fischen-tut-weh.de

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Anneli Ick, +49 (0) 7156 17828-27, [email protected]

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