Neue Zahlen: Tierheim Stuttgart vor finanziellem Kollaps

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Stuttgart / Gerlingen, 22. Mai 2013 – Volles Haus, leere Kasse: Bei einer heutigen Pressekonferenz hat das Stuttgarter Tierheim seine desolate finanzielle Lage erläutert. PETA Deutschland e.V. appelliert nun an die Stadt Stuttgart, die finanzielle Sicherung des Tierheims zu garantieren und zudem für eine Vermittlung von Tieren aus dem Tierheim zu werben. Parallel dazu rät die Organisation der Stadt zu zwei kostengünstigen und zugleich tierfreundlichen politischen Lösungen, um das Tierheim zu entlasten und Tierleid zu verhindern. Die Tierrechtsorganisation wirbt für eine Kastrationspflicht von Freigänger-Katzen sowie eine prinzipielle Reduzierung der Hundesteuer für Tiere, die aus einem Tierheim oder von einer Pflegestelle stammen. Beide Konzepte sind nicht nur tierfreundlich, sondern können der Stadt auch Kosten ersparen – denn die Kommunen sind gesetzlich dazu verpflichtet, für eine tiergerechte Unterbringung und Versorgung ausgesetzter Tiere aufzukommen.

„Bereits seit 2010 haben wir die Stadt Stuttgart über eine Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen aufgeklärt“, so Charlotte Köhler, Kampagnenleiterin bei PETA. „Wir sind uns sicher, dass die neue Regierung das Potential dieses tierfreundlichen Modells erkennt und nutzt. Ebenso kann eine dauerhaft reduzierte Hundesteuer für Hunde aus dem Tierschutz das Tierheim unterstützen – zugleich wird gesellschaftspolitisch ein wichtiges Signal gesendet: Die tierfreundliche Entscheidung, einem Hund aus dem Tierschutz ein neues Zuhause zu schenken, wird anerkannt und gewürdigt.“

Das Stuttgarter Tierheim ist durchgehend belegt. Ein dauerhaft reduzierter Hundesteuersatz, den die Grünen-Fraktionsvorsitzenden Silvia Fischer und der Grünen-Stadtrat Peter Svejda in ähnlicher Form bereits Anfang des Jahres für Stuttgart in die Diskussion eingebracht haben, kann die Vermittlung von heimatlosen Hunden fördern. Denn während die profitorientierte Zuchtindustrie unentwegt für Nachschub an Welpen sorgt, werden jedes Jahr allein in Deutschland schätzungsweise 300.000 Tiere ausgesetzt oder in Tierheimen abgegeben – darunter 80.000 Hunde. Von einer reduzierten Hundesteuer für Tiere aus dem Tierschutz profitieren nicht nur Hunde und das Stuttgarter Tierheim, sondern auch die Stadt und letztlich alle Steuerzahler. Schließlich fallen ausgesetzte Tiere, die den Großteil der heimatlosen Tiere ausmachen, unter das Fundrecht (§§ 965ff. BGB). Folglich ist die Stadt Stuttgart für die tierschutzgerechte Unterbringung und Versorgung der Tiere zuständig.

Die Kastrationspflicht von Freigänger-Katzen in Privathaushalten ist notwendig, um der Überpopulation von Katzen entgegenzuwirken: Bereits über 200 Städte und Gemeinden haben diese Regelung beschlossen, nachdem Paderborn 2008 erste Stadt in Deutschland ein Kastrationsgebot für Freigänger-Katzen in Privathaltung als eingeführt hatte. Die Kastrationspflicht, die auch von der Bundestierärztekammer empfohlen wird, bedeutet weder für die Länder und Kommunen noch für Steuerzahler Mehrkosten. Doch ist sie ein wichtiges Signal an Katzenhalter und stärkt zugleich den Tierschutz im Einsatz gegen das Elend der Tiere. Denn in Deutschland sind nicht nur die Tierheime übervoll mit Katzen, die auf eine zweite Chance warten: zudem müssen schätzungsweise zwei Millionen heimatlose Katzen ein entbehrungsreiches Leben auf Straßen und in Hinterhöfen führen, für das die domestizierten Tiere nicht gerüstet sind.

 


Schwerkranke heimatlos Katze – Die domestizierten Tiere sind für das Leben auf der Straße nicht gerüstet / © PETA

 

Weitere Informationen:
PETA.de/Hundefuehrerschein
PETA.de/Katzenkastration
PETA.de/Kastrationspflicht
PETA.de/Katzenjammer
PETA.de/Heimtierschutzgesetz
PETA.de/Haustiere

Kontakt:
Judith Stich, 030 6832666-04, [email protected]

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