Neunzehn vermisste Katzen in Kirchheim unter Teck – PETA setzt 500 Euro Belohnung für Hinweise aus

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Kirchheim unter Teck / Gerlingen, 12. September 2012 – Innerhalb weniger Wochen sind im Stadtgebiet Kirchheim unter Teck 19 Katzen spurlos verschwunden – möglicherweise werden weitere Tiere vermisst, die bisher noch nicht gemeldet wurden. Zwar werden unzählige freilaufende Katzen jedes Jahr Opfer von Jägern oder Verkehrsunfällen, doch angesichts der Anzahl der vermissten Tiere in diesem kurzen Zeitraum liegt die Befürchtung nahe, dass es sich hier möglicherweise um Fälle von Tierquälerei handelt. Die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. setzt nun eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise aus, die zur Ermittlung und Überführung der oder des vermeintlichen Täter(s) führen. Zeugen, die Informationen zu diesem Fall beisteuern können, wenden sich bitte telefonisch unter 0152 37325400 oder per E-Mail an PETA oder direkt an das zuständige Polizeirevier. Katzen, die nicht nach Hause kommen, sollten bitte umgehend gemeldet werden.

„Wir brauchen dringend Hilfe aus der Bevölkerung, bevor weitere Katzen verschwinden“, appelliert Charlotte Köhler, Kampagnenleiterin bei PETA. „Auch der kleinste Hinweis kann zur Aufklärung des möglichen Verbrechens beitragen.“

Den betroffenen Katzenhaltern zufolge handelt es sich bei den vermissten Katzen um Tiere, die hausverbunden und Fremden gegenüber äußerst scheu sind. Da bereits wenige Stunden nach dem Verschwinden der Katzen breit angelegte Suchaktionen eingeleitet wurden, schließen die Halter Autounfälle aus. Auch gechipte und tätowierte Katzen blieben bislang unauffindbar. Mehrere Katzenhalter und der Tierschutzverein Kirchheim unter Teck haben bereits Anzeige erstattet.

Fälle von grausamer Tierquälerei werden täglich in Deutschland aufgedeckt. Psychologen, Gesetzgeber und Gerichte sind sich mittlerweile einig, dass Gewalttaten an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen. Aggressionsforscher Dr. Christoph Paulus an der Universität Saarland dazu: „Geschätzte 80-90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.“

Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach §17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.

Weitere Informationen:
PETA.de/Tierqual
PETA.de/Haustiere
PETA.de/Staatsanwalt

Kontakt:
Judith Stich, 030 68326660-4, [email protected]

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