Neuried-Altenheim: Katze tritt in illegales Tellereisen – PETA bietet 1000 Euro Belohnung für Hinweise

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Tierschutzorganisation fordert Verkaufsverbot von Tellereisen in Deutschland

 

Neuried / Stuttgart, 20. Mai 2019 – Suche nach Tierquäler: Einer Polizeimeldung zufolge fanden Passanten am Freitagmorgen eine Katze, die in der Kleinriedgasse in Neuried-Altenheim mit der Vorderpfote in einem Tellereisen feststeckte. Die illegale Falle war von einem Unbekannten zwischen einem Zaun und dem Gehweg aufgestellt worden. Die alarmierten Polizisten befreiten den Vierbeiner und übergaben ihn dem Katzenhalter. Hinweise auf den Fallensteller nimmt der Polizeiposten Neuried unter der Telefonnummer 07807-95799-0 entgegen.
 
PETA setzt Belohnung aus und fordert Verkaufsverbot von Tellereisen in Deutschland
Um die Suche nach dem Täter zu unterstützen, setzt PETA nun eine Belohnung in Höhe von 1000 Euro für Hinweise, die den Tierquäler überführen, aus. Zeugen werden gebeten, sich an die Polizei zu wenden und können sich telefonisch unter 01520-7373341 oder per E-Mail bei der Tierschutzorganisation melden – auch anonym.
 
„Der Tierquäler, der das illegale Tellereisen ausgelegt hat, muss gefunden und zur Rechenschaft gezogen werden“, so Judith Pein im Namen von PETA. „Tritt ein Tier in ein solches Fanggerät, hängt es oft schwer verletzt fest und leidet unter Angst und entsetzlichen Schmerzen, bis es gefunden wird oder qualvoll stirbt. Daher muss nicht nur der Gebrauch, sondern auch der Verkauf dieser gefährlichen Fanggeräte endlich verboten werden. Dem Fallenaufsteller muss bewusst sein, dass auch Kinder schwere Verletzungen davontragen können, wenn sie in eine solche Vorrichtung hineingeraten.“
 
Bereits seit 1995 ist die Nutzung von Tellereisen in der Europäischen Union verboten. Der Handel mit diesen Fallen hingegen ist in Deutschland noch erlaubt. Um dem zunehmenden Gebrauch der gefährlichen Fanggeräte vorzubeugen, fordert PETA daher das Bundeswirtschaftsministerium auf, ein Verkaufsverbot von Tellereisen in der Bundesrepublik zu erlassen.
 
Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.
 
PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von ausgesetzten Tieren und Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.
 

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Beispielfotos: Tiere leiden entsetzliche Qualen, wenn sie in ein Tellereisen geraten. / © PETA
 
Die Motive können hier heruntergeladen werden.
 
Weitere Informationen:
PETA.de/Tierqual
PETA.de/Themen/Jagd
PETA.de/Whistleblower
 
Kontakt:
Lisa Kienzle, +49 711 860591-536, [email protected]

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