Nordhorn: Hamster im Käfig vor Tierpark ausgesetzt – PETA bietet 500 Euro Belohnung für Hinweise

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Nordhorn / Stuttgart, 12. Januar 2016 – Unliebsames Weihnachtsgeschenk „entsorgt“: Wie die Polizei in einer gestrigen Pressemeldung bekannt gab, setzte bereits am Dienstag, den 29. Dezember, zwischen 17.30 Uhr und 19.15 Uhr ein unbekannter Täter einen kleinen Hamster vor dem Betriebshof des Tierparks Nordhorn am Heseper Weg in einem Käfig aus. Der Käfig beinhaltet ein hölzernes und ein blaues Plastiklaufrad sowie einen recht auffälligen Gang mit einem Regenbogen darauf. Die Polizei Nordhorn hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet unter der Telefonnummer 05921 30 90 um Hinweise zu dem ehemaligen Tierhalter. Um die Suche nach dem Täter zu unterstützen, setzt die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. nun eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Informationen aus, die zur Ermittlung und Überführung des Tierquälers führen. Zeugen, die Hinweise beisteuern können, haben auch die Möglichkeit, sich telefonisch unter 01520 7373341 oder per E-Mail an PETA zu wenden – auch anonym.
 
„Möglicherweise war der Hamster ein unliebsam gewordenes Weihnachtsgeschenk“, so Judith Pein im Namen von PETA Deutschland e.V. „Tierhalter müssen sich vor der Aufnahme eines Vierbeiners in ihr Zuhause darüber im Klaren sein, dass die Pflege von Tieren nicht nur Zeit benötigt, sondern dass auch Kosten für Nahrung, Einstreu sowie die medizinische Versorgung auf sie zukommen. Immer wieder werden Tiere rücksichtslos ‚entsorgt‘, wenn die Halter beispielsweise die Tierarztkosten nicht bezahlen können oder wenn sie die Lust an der Versorgung der Tiere verloren haben. Tiere müssen vor derartigen Misshandlungen geschützt werden. Wäre der Hamster nicht gefunden worden, wäre er qualvoll gestorben.“
 
Leider entscheiden sich viele Menschen gedankenlos für die Aufnahme tierischer Mitbewohner – ohne die damit einhergehende Verantwortung richtig einzuschätzen. Insbesondere Hamster, Kaninchen und Meerschweinchen werden oft als pflegeleichte, anspruchslose Tiere und „Spielgefährten“ für Kinder angeschafft – für die kleinen Tiere eine folgenschwere Fehleinschätzung. Die nachtaktiven Hamster dürfen tagsüber nicht gestört werden – sie eignen sich keinesfalls zum „Schmusen“. Handelsübliche Käfige sind in der Regel zu klein – ein tiergerechtes Leben ist für die bewegungsfreudigen Tiere in diesen nicht möglich.
 
Die Tierrechtsorganisation macht darauf aufmerksam, dass das Aussetzen von Tieren laut § 3 des Tierschutzgesetzes verboten ist und den Straftatbestand der Tierquälerei nach § 17 Tierschutzgesetz erfüllt. Dies kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Dieselben Gesetze greifen auch für die nicht artgerechte Unterbringung und Versorgung von Tieren sowie die bewusste Unterlassung notwendiger Hilfeleistung.
PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.
 
Weitere Informationen:
PETA.de/Themen/Tierquälerei
PETA.de/ZeugeVonGrausamkeit
PETA.de/Heimtierschutzgesetz
PETA.de/tieresindkeineweihnachtsgeschenke

Kontakt:
Jana Fuhrmann, +49 (0)711 860591-529, [email protected]
 

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