PETA-Anzeige gegen Fußballweltmeister Klaus Augenthaler erfolgreich: 3.000 Euro Geldbuße für Fischquälerei bei Catch & Release in Bayern

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Regensburg / Stuttgart, 15. November 2016 – Rote Karte wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz: Im Juni 2016 hatte die Tierrechtsorganisation PETA Anzeige gegen Klaus Augenthaler wegen Catch & Release (das Angeln und wieder Freilassen von Fischen) bei der Staatsanwaltschaft Regensburg erstattet. Die Behörde teilte heute mit, dass das Verfahren mit Einverständnis Augenthalers und seines Verteidigers gegen die Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von 3.000 Euro eingestellt wurde. Anfang Mai hatte der aktuelle Trainer des Sechstligisten SV Donaustauf in der Nähe von Regensburg einen 2,20 Meter großen und 65 Kilogramm schweren Wels gefangen. Gemeinsam mit Angelkollegen hatte er ihn nach einem 90-minütigen Kampf aus dem Wasser gezogen, gemessen, gewogen, mit ihm für ein Foto posiert, ihm den Haken aus dem Mund gezogen und ihn ins Wasser zurückgesetzt. Augenthaler gibt zu, dieses sogenannte Catch & Release regelmäßig zu betreiben. Nach Auffassung der Tierrechtsorganisation PETA liegt dabei ein Verstoß gegen § 17 Absatz 2b des Tierschutzgesetzes vor. Demnach dürfen einem Wirbeltier keine länger anhaltenden Schmerzen zugefügt werden. Beim Catch & Release sind die empfindlichen Fische erheblichen Schmerzen und Leiden sowie Todesangst über einen längeren Zeitraum ausgesetzt.
„Könnten Fische ihre Schmerzen durch laute Schreie ausdrücken, würde niemand mehr behaupten, Angeln sei ein sportliches Hobby“, so Dr. Tanja Breining, Fachreferentin für Fische und Meerestiere bei PETA. „Catch & Release bedeutet für Fische enormen Stress und Verletzungen – viele der so traumatisierten Tiere sterben infolge dieser Tortur.“
 
In der strafverfolgungsbehördlichen Praxis herrscht überwiegend die Auffassung vor, dass Catch & Release einen Verstoß gegen § 17 Nr. 2 b) TierSchG darstellt. In diversen Verfügungen, wie z. B. der des Amtsgerichts Lemgo vom 31. März 2011 (AZ: 25 Cs-22-Js 86/10-194/10), wird ausdrücklich festgestellt, dass es sich bei dieser Angelpraxis um eine strafbare Handlung handelt. Nach einer Strafanzeige von PETA im Mai 2015 gegen den Betreiber der „Angelschule Nord“ aus Hamburg, deren Mitglieder Catch & Release ausübten, stellte die Staatsanwaltschaft Schwerin das Verfahren (Az: 136 Js 14853/15) gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 500 Euro ein.

Die Tierrechtsorganisation veranschaulicht das Leid der Tiere beim Angeln an folgendem Beispiel: „Stellen Sie sich vor, jemand bohrt Ihnen einen Metallhaken durch den Mund. Mit Ihrem ganzen Körpergewicht an diesem Haken hängend, werden Sie in eine für Sie fremde Atmosphäre gezogen, in der Sie nicht mehr atmen können.“ Genau diese Qual erleiden Fische beim Angeln.
Fische sind neugierige und freundliche Wirbeltiere mit individuellen Persönlichkeiten. Sie haben ein komplexes Sozialleben, kommunizieren auf vielfältige Weise und schließen Freundschaften. Neben internationalen wissenschaftlichen Studien, die bestätigen, dass Fische Schmerzen spüren [1], kommt auch das Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, in seiner Stellungnahme für die Bundesregierung zu dem Schluss, dass „Fische zur Schmerzwahrnehmung fähig sind und entsprechend als sensible Lebewesen behandelt und geschützt werden sollten.“ [2]
 
[1] Auszug: Brown, C. (2015): Fish intelligence, sentience and ethics. Anim Cogn (2015) 18:1–17 DOI 10.1007/s10071-014-0761-0. / Sneddon, L. U. (2003): The evidence for pain in fish: the use of morphine as an analgesic. Applied Animal Behaviour Science 83 (2003). 153-162 / Segner, H. (2012): Fish Nociception and pain A biological perspective. Federal Office for Buildings and Logistics (FOBL), Bern, 2012.
[2] Stellungnahme des FLI zu den Veröffentlichungen von Rose et al. (2012) sowie Arlinghaus und Cyrus (2013) (Berichterstatter: Dr. Michael Marahrens, Dr. Inga Schwarzlose), 2013.
 
Weitere Informationen:
PETA.de/Fische
PETA.de/Fische-Schmerz
 
Kontakt:
Jana Fuhrmann, +49 (0)711 860591-529, [email protected]

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