PETA appelliert an Tierhalter, „Herbstkatzen“ jetzt kastrieren zu lassen

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Kastrationspflicht kann Überpopulation und massives Tierleid verhindern

Stuttgart, 27. Februar 2020 – Appell an Halter von Freigänger-Katzen: Im Frühling kommen die meisten deutschen Tierheime, Katzenhilfestationen und Tierschutzvereine durch abgegebene Jungkatzen an ihre Kapazitätsgrenze. Viele Einrichtungen verhängen Aufnahmestopps, weil sie überfüllt sind. Gleichzeitig wächst die Population heimatloser Katzen weiter: Rund zwei Millionen Katzen streifen durch Deutschlands Parks, Parkhäuser, Hinterhöfe und Gartenanlagen – dabei sind die domestizierten Tiere nicht für ein Leben in der Natur gerüstet. PETA appelliert nun an alle Halter von im Herbst 2019 geborenen Katzen, die Tiere in den nächsten Wochen kastrieren lassen. Die sogenannten Herbstkatzen werden geschlechtsreif und können unkastriert weiter zur Überpopulation heimatloser Tiere beitragen. Gleichzeitig fordert die Tierrechtsorganisation erneut eine flächendeckende, deutschlandweite Kastrations- und Registrierungspflicht für alle Freigänger-Katzen.

„Junge Katzen und Kater sollten spätestens mit dem Erreichen der Geschlechtsreife kastriert werden. Nur so kann verhindert werden, dass die Katzen nicht bereits schwanger sind und die Kater bereits Nachwuchs gezeugt haben“, so Jana Hoger, Fachreferentin für tierische Mitbewohner bei PETA. „Halter von Herbstkatzen sind also aufgerufen, ihre Tiere im Februar oder spätestens März kastrieren zu lassen, um ungewollten Nachwuchs und somit weiteres Tierleid zu verhindern.“

Bereits 2008 hat Paderborn als erste deutsche Stadt das Kastrationsgebot für Freigänger-Katzen eingeführt. Seither sind rund 790 Städte und Gemeinden diesem Beispiel gefolgt. Auch in etlichen Großstädten wie Köln, Bonn, Rostock oder Braunschweig wurde mittlerweile eine sogenannte Kommunalverordnung zur Katzenkastration erlassen.
 
Die Verordnungen können auf ordnungsrechtlicher Ebene oder auf Basis des Tierschutzgesetzes beschlossen werden – seit Juli 2013 berechtigt § 13b des Tierschutzgesetzes einzelne Landesregierungen, entsprechende Rechtsverordnungen zu erlassen, um freilebende Katzen besser zu schützen. Dies darf geschehen, wenn aufgrund einer hohen Anzahl von Katzen erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden für die Tiere zu befürchten sind und dieses Leid durch die Kastration vermindert werden kann. Eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht kann somit für alle freilaufenden Katzen in diesem Gebiet gelten.
 
Eine unkastrierte Katze kann im Normalfall zweimal im Jahr vier bis sechs Nachkommen zeugen, oftmals sind die Tiere bereits im Alter von vier oder fünf Monaten geschlechtsreif. So können eine einzige Katze und ihre Nachkommen rein rechnerisch in nur sieben Jahren 370.000 weitere Katzen in die Welt setzen. Heimatlose Katzen sind oftmals großem Leid ausgesetzt. Ohne menschliche Fürsorge wird ihnen im Falle von Krankheiten oder Verletzungen zumeist keine tierärztliche Hilfe gewährt. Häufig sterben sie an eigentlich leicht zu behandelnden Erkrankungen.
 
Die Kastration ist für Katzen unbedenklich – auch die Bundestierärztekammer rät zur Kastration von Freigänger-Katzen.
 
PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein: eine Weltanschauung, die den Menschen als allen anderen Lebewesen überlegen einstuft.


Menschen können verhüten, Katzen nicht / © PETA

Das druckfähige Motiv kann hier heruntergeladen werden.

Weitere Informationen:
PETA.de/Katzenkastration
PETA.de/Katzenjammer

Pressekontakt:
Carolin von Schmude, +49 711 860591-528, [email protected]

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