PETA erinnert: Herbstkatzen jetzt kastrieren

PETA Logo
Gerlingen, 16. Februar 2012 – Freilaufende Katzen, die sich unkontrolliert vermehren, und Tierheime, die aus allen Nähten platzen: Um das Katzenelend und die Überpopulation von Katzen in den Griff zu bekommen, besteht die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. auf die bundesweite Einführung einer Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen. Insbesondere Halter von Katzen, die im vergangenen Herbst das Licht der Welt erblickten, sind nun zum Handeln aufgefordert: Die Kätzchen werden geschlechtsreif.

„Katze und Kater sollten nach Abschluss des Zahnwechsels kastriert werden, also in der Regel etwa im Alter von sechs Monaten“, sagt Charlotte Köhler, Kampagnenleiterin für den Bereich tierische Mitbewohner. „Das heißt, Herbstkätzchen sollten bereits im Februar oder spätestens im März kastriert werden, um ungewollten Nachwuchs und weiteres Katzenleid zu verhindern.“

Bedenkt man, dass eine nicht kastrierte Katze im Normalfall zweimal im Jahr vier bis sechs Nachkommen zeugen kann und diese wiederum ab dem fünften Lebensmonat geschlechtsreif sind, wird schnell klar, wie verheerend das Problem wirklich ist. So können eine einzige Katze und ihre Nachkommen rein rechnerisch in nur sieben Jahren 420.000 weitere Katzen in die Welt setzen. Die Kastration ist für Katzen unbedenklich – auch die Bundestierärztekammer rät zur Kastration von Freigänger-Katzen.

Freilaufende und wildlebende Katzen sind insbesondere bei der klirrenden Kälte großem Leid ausgesetzt. Im Falle von Krankheiten oder Verletzungen wird ihnen zumeist keine tierärztliche Hilfe gewährt. Häufig sterben sie an leicht zu behandelnden Erkrankungen.

Während in Österreich das Kastrationsgebot fest im Tierschutzgesetz verankert ist, läuft die Regelung in Deutschland bislang über die Städte und Gemeinden. Im Januar 2011 hat die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht in einer ausführlichen Stellungnahme erläutert, auf welcher rechtlichen Grundlage Städte und Gemeinden ein Kastrationsgebot erlassen können, ohne gegen die grundgesetzliche Kompetenzordnung zu verstoßen. Bereits 2008 hat Paderborn das Kastrationsgebot für Freigänger-Katzen eingeführt, inzwischen sind weitere 50 Städte nachgezogen.

Weitere Informationen:
www.peta.de/katzenkastration
www.peta.de/katzenjammer
Kontakt:
Bartek Langer, 07156 17828-27, [email protected]


Menschen können verhüten, Katzen nicht © Bartek Langer/PETA Das Bild ist auf Anfrage auch in druckfähiger Qualität erhältlich

Kontakt

Kontakt
Kopieren