PETA-Ermittlung im TV: „hundkatzemaus“ am 23. März um 18 Uhr auf VOX

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PETA deckt gemeinsam mit „hundkatzemaus“ illegalen Handel mit verstümmelten Welpen in Sachsen-Anhalt auf

 
Wienrode / Stuttgart, 21. März 2019 –
Ohren und Schwänze abgeschnitten: Eine Züchterin in Wienrode hält Dobermannwelpen in einem fensterlosen Keller. Isoliert von ihrer Mutter vegetieren die Hundekinder dort in ihren eigenen Fäkalien vor sich hin. Kurz nach der Geburt werden ihnen die Ruten abgetrennt. Bevor die Händlerin die Welpen verkauft, lässt sie ihnen von einer Bekannten aus Serbien die Ohren teilamputieren. Eine deutsche Tierärztin soll ebenfalls in die Vorgänge involviert gewesen sein. Zudem sollten gefälschte Heimtierausweise und Gesundheitsbescheinigungen die illegalen Machenschaften verschleiern. Durch die Zusammenarbeit von PETA und den zuständigen Behörden konnten die Welpen beschlagnahmt werden. Die Käufer forderten diese dann mit nichtigen Kaufverträgen zurück. Die Behörden entschieden letztendlich, diesen Forderungen nicht nachzukommen und die kupierten Hunde nicht an die Käufer zurückzugeben. Lediglich zwei unkupierte Welpen gehen an die neuen Halter. Am kommenden Samstag, den 23. März 2019, strahlt VOX in der Sendung „hundkatzemaus“ um 18 Uhr einen umfassenden Bericht zu dem Thema aus. Dort werden die Hintergründe des Falls näher beleuchtet und es wird aufgezeigt, wie es PETA gemeinsam mit „hundkatzemaus“ geschafft hat, die Machenschaften der Züchterin und ihrer serbischen Komplizin ans Licht zu bringen.
 
„Dass die kupierten Welpen nun nicht an ihre Käufer herausgegeben werden, begrüßen wir sehr“, so Dr. Edmund Haferbeck, Leiter Wissenschafts- und Rechtsabteilung bei PETA. „Die Käufer hatten vollumfängliche Kenntnis und haben die Amputationen dennoch inklusive aller Konsequenzen in Auftrag gegeben und somit zu dieser – ebenso wie zu den damit einhergehenden mutmaßlichen Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz und weitere strafrechtliche Vorschriften – angestiftet. In Deutschland wird der Anstifter gleich einem Täter bestraft.“
 
Hintergrundinformationen
PETA hat wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz und das Arzneimittelgesetz Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Magdeburg, Zweigstelle Halberstadt, erstattet. Außerdem hat die Tierschutzorganisation alle Käufer der kupierten Welpen wegen der Anstiftung hierzu angezeigt. PETA fordert ein lebenslanges Halteverbot sowie die Überprüfung der wahrscheinlich involvierten Tierärztin und ihrer Approbation. Darüber hinaus soll der Fall finanzrechtlich geklärt werden.
Tieren Körperteile zu amputieren, ist in Deutschland nach Paragraf 6 des Tierschutzgesetzes verboten und nur in Einzelfällen, wie nach medizinischer Indikation, zulässig. Aufgrund einer Gesetzeslücke ist es jedoch immer noch erlaubt, kupierte Hunde zu importieren; viele Menschen bringen ihre Vierbeiner ins nahegelegene Ausland und lassen die leidvolle Prozedur dort durchführen. Schwerwiegende Komplikationen, Schmerzen sowie psychische Beeinträchtigungen der Tiere nehmen sie dabei billigend in Kauf. Zudem haben die Hunde lebenslange Probleme in der Kommunikation mit Artgenossen.
 
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Dank der erfolgreichen Zusammenarbeit PETAs mit verschiedenen Behörden konnten die Hunde geborgen werden. / © PETA Deutschland e.V.
 
Die druckfähigen Motive finden Sie hier zum Download.
 
Weitere Informationen:
PETA.de/Hundewelpen-Gerettet
PETA.de/Kupieren
 
Kontakt:
Carolin von Schmude, +49 711 860591-528, [email protected]

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