PETA siegt gegen Deutsche Frühstücksei – Oberlandesgericht Hamburg hebt Verbotsurteil des Landgerichts Hamburg auf: Undercover-Aufnahmen dürfen wieder gezeigt werden

PETA Logo

Hamburg / Stuttgart, 4. Oktober 2018 – Im letzten Jahr veröffentlichte PETA zugespielte Bilder aus Legehennenanlagen der Erzeugergemeinschaft Deutsche Frühstücksei GmbH & Co KG. Sie zeigen teilweise gefiederlose, in Käfigen zusammengepferchte Hühner. Auf Antrag des Konzerns verbot das Landgericht Hamburg damals die Verbreitung der Videos und Fotos per einstweiliger Verfügung. Die Tierrechtsorganisation erstritt nun vor dem Oberlandesgericht Hamburg, dass die Aufnahmen wieder gezeigt werden dürfen (Az.: 7 U 75/18 OLG Hamburg). 
 
„Die Vehemenz, die Deutschlands größter Eierproduzent an den Tag legt, um diese Bilder verbieten zu lassen, ist geradezu absurd und beweist die besondere Uneinsichtigkeit dieses agrarindustriellen Konzerns, wenn es um das Leid von Tieren geht“, kommentiert der Leiter der Rechts- und Wissenschaftsabteilung von PETA, Dr. Edmund Haferbeck.
 
Die Aufnahmen, um die es im Gerichtsverfahren ging, hatte unter anderem die ARD im Feature „Die Eierlüge“ ausgestrahlt. Der SWR, verantwortlich für den Beitrag, ist nicht gegen die einstweilige Verfügung vorgegangen, PETA zog für den investigativen Journalismus vor die nächste gerichtliche Instanz – mit Erfolg.
 
Der Bundesgerichtshof hat im April 2018 geurteilt, dass die Verbreitung ungenehmigter Filmaufnahmen aus Bio-Hühnerställen zulässig ist, da die Pressefreiheit überwiegt. Dies unabhängig davon, ob die Aufnahmen tatsächlich Missstände zeigen würden. Die von PETA veröffentlichten Aufnahmen zeigen sogar Missstände, die erhebliche Leiden und Schmerzen bei einigen Tieren dokumentieren.
 
PETA ist der Auffassung, dass der Verbraucher durch die Kennzeichnung der Eier mit 0,1,2,3 und das grundsätzliche Verbot der Käfighaltung solche Bilder aus genehmigten Legehennenanlagen nicht mehr erwarten würde. Gerade deshalb sind diese aktuellen Undercover-Aufnahmen, noch dazu aus Anlagen des Marktführers „Deutsche Frühstücksei“, wichtig und notwendig. Diese PETA-Position hat nunmehr das Oberlandesgericht Hamburg auch übernommen.
 
Weitere Informationen:
PETA.de/Eierrecherche2017

Kontakt: 
Denis Schimmelpfennig, +49 711 860591-528, [email protected] 

Kontakt

Kontakt
Kopieren