PETA siegt vor Oberlandesgericht Hamburg gegen Holzenkamp: Tierqual-Aufnahmen aus Schweinebetrieb dürfen wieder gezeigt werden

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C. Holzenkamp kauft sich mit Geldbuße von strafrechtlicher Verfolgung frei
 

Hamburg / Stuttgart, 11. Februar 2020 – Die Tierrechtsorganisation PETA veröffentlichte im Oktober 2016 zugespielte Bilder aus einer Schweinehaltung in Garthe, an der auch der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete und Agrar-Multifunktionär Franz-Josef Holzenkamp als Gesellschafter beteiligt ist. Die Aufnahmen zeigen tote Tiere in den Gängen und verwundete Schweine auf Betonspaltenböden. Kurz nach der Veröffentlichung verbot das Landgericht Hamburg die Verbreitung des Materials per einstweiliger Verfügung, unter anderem auf Antrag des Politikersohnes Christoph Holzenkamp. Heute urteilte das Oberlandesgericht Hamburg, dass die Aufnahmen wieder gezeigt werden dürfen (Az.: 7 U 154/17 OLG Hamburg).
 
„Dass der Agrarlobby-Clan derart vehement versucht, die Tierqual-Bilder vor den Verbrauchern zu verbergen, zeigt einmal mehr, dass die Verantwortlichen ganz genau um die gravierenden Missstände wissen – systemimmanente Tierquälerei scheint regelrecht ein Geschäftsmodell zu sein. Denn der Holzenkamp-Fall ist nur ein weiteres Paradebeispiel dafür, dass es in der landwirtschaftlichen Tierhaltung primär um den Profit geht und das Tierwohl meist keine Rolle spielt“, so Dr. Edmund Haferbeck, Leiter der Rechts- und Wissenschaftsabteilung bei PETA.
 
Christoph Holzenkamp, Geschäftsführer des Schweinehaltungsbetriebs in Garthe, konnte eine Strafklage der Staatsanwaltschaft Oldenburg nur durch die Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 2.500 Euro verhindern. Im Zuge der Ermittlungen hatte das niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) in einem Offizialgutachten erhebliche Leiden, Schäden und Schmerzen bei einigen Schweinen festgestellt. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg warnte, dass Holzenkamp bei künftigen Fällen nicht mehr erwarten könne, dass das Verfahren eingestellt wird (Az.: 1102 Js 62081/16).
 
Undercover-Aufnahmen wichtig für Verbraucher
Der Bundesgerichtshof urteilte im April 2018, dass die Verbreitung ungenehmigter Filmaufnahmen aus Bio-Hühnerställen zulässig ist, da die Pressefreiheit überwiegt – und zwar unabhängig davon, ob die Aufnahmen tatsächlich Missstände zeigen. Die Aufnahmen aus dem Holzenkamp-Schweinebetrieb zeigen sogar erhebliche Leiden und Schmerzen bei einigen Tieren. PETA mahnt, dass Verbraucher das Recht haben, Fotos und Videomaterial aus Betrieben zu sehen, da sie nur mit dem entsprechenden Wissen verantwortungsbewusste Kaufentscheidungen treffen können. Nach Ansicht der Tierrechtsorganisation sind Undercover-Aufnahmen daher wichtig und notwendig. Diese Position hat nunmehr auch das Oberlandesgericht Hamburg übernommen.
 
PETAs Motto lautet in Teilen: Tiere sind nicht dazu da, dass wir sie essen oder sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Weltanschauung, die den Menschen als allen anderen Lebewesen überlegen einstuft.
 
Das Videomaterial steht hier zum Download zur Verfügung.
 
Das LAVES-Gutachten senden wir auf Anfrage gerne zu.
 
Weitere Informationen:
PETA.de/Undercover-bei-Bundestagsabgeordneten
PETA.de/Die-Tiermafia-Peta-prangert-tierverachtende-Politik-und-Agrarlobbyismus-im
PETA.de/Politiker
PETA.de/Legalisierte-Tierqual
 
Pressekontakt:
Carolin von Schmude, +49 711 860591-528, [email protected]

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