PETA zeigt Veranstalter und Teilnehmer des German Carp Cup an

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Catch & Release sowie Wettkampffischen verstoßen gegen Tierschutz- und Landesfischereigesetz

 
Magdeburg / Nienburg / Stuttgart, 22. November 2018 – Sie zappeln am Haken, ringen nach Luft und kämpfen um ihr Leben: Zahlreiche Fische wurden beim ersten „German Carp Cup“ in Magdeburg gefangen – für ein Foto und die Platzierung auf dem „Scoreboard“, der Rangliste der Wettkampfteilnehmer. Laut den Regeln auf der Website der Veranstaltung müssen die Teilnehmer zu zweit 400 Euro bezahlen und die Fische nach dem Wiegen und Fotografieren wieder zurücksetzen.
 
PETA sieht in dieser Veranstaltung einen Verstoß gegen §§17 Nr. 1; 2 b des Tierschutzgesetzes sowie gegen § 21 Abs. 1 des Landesfischereigesetzes Sachsen-Anhalt. Dieses besagt: „(1) Das gemeinsame Fischen mit anschließender Bewertung der Fangergebnisse (gemeinschaftliche Fischereiveranstaltungen) ist verboten.“
Laut § 17 Abs. 2 b dürfen einem Wirbeltier keine länger anhaltenden Schmerzen und Leiden zugefügt werden – was beim sogenannten Catch & Release jedoch unvermeidlich ist. Selbst wenn alle oder manche Fische nach dem Fang wieder freigelassen werden, erleiden sie Atemnot, Stress und Angst. Viele sterben an ihren Verletzungen oder weil sie dadurch zu einer leichten Beute für andere Fische werden.
Zudem steht beim German Carp Cup der Wettbewerbsgedanke im Vordergrund, obgleich laut Kommentar zum Tierschutzgesetz der alleinige Grund des Angelns im Nahrungserwerb liegen muss. Die Tierrechtsorganisation hat daher bei der Staatsanwaltschaft Magdeburg Strafanzeige gegen alle Organisatoren und Teilnehmer erstattet. Zudem hat sich PETA an das Veterinäramt Nienburg gewandt und dazu aufgefordert, die für 2019 erneut geplante Veranstaltung zu untersagen.
 
„Könnten Fische ihre Schmerzen durch laute Schreie ausdrücken, würde niemand mehr behaupten, Angeln sei eine erholsame Beschäftigung“, so Dr. Tanja Breining, Fachreferentin für Fische und Meerestiere bei PETA. „Fische als Spielzeug und Wettkampfobjekte zu benutzen, ist nicht nur ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, sondern auch herzlos und unethisch.“
 
PETA verweist in ihrer Anzeige auf die Verfügungen der Staatsanwaltschaft Münster vom 19.03.2014 (Az.: 540 Js 1433/13) und der Staatsanwaltschaft Würzburg vom 13.07.2015 (Az.: 612Js 12165/14). Darin wird ebenfalls ausdrücklich festgestellt, dass Wettfischen eine strafbare Handlung ist – und zwar selbst dann, wenn der Fisch anschließend verzehrt wird.
 
Die Tierrechtsorganisation veranschaulicht das Leid der Tiere in der „Sport“-Fischerei mit folgendem Beispiel: „Stellen Sie sich vor, jemand bohrt Ihnen einen Metallhaken durch den Mund. Mit Ihrem ganzen Körpergewicht an diesem Haken hängend, werden Sie in die Luft gezogen, wo Sie nicht mehr atmen können.“ Genau diese Qual erleiden Fische beim Angeln. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass die Tiere auch im Mundbereich Schmerzen empfinden [1]. PETA spricht sich generell gegen das Angeln und den Fischfang aus und unterstützt die 2017 ins Leben gerufene Weltkampagne zur Abschaffung der Fischerei [2].
 
[1] Segner, 2013; Sneddon, 2011; Braithwaite, 2010 u. a.
[2] https://www.end-of-fishing.org/de.
 
Weitere Informationen:
PETA.de/Themen/Fische
PETA.de/Fische-Schmerz-Neocortex
 
Kontakt:
Lisa Kienzle, +49 711 860591-536, [email protected]

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