Pferderipper verletzt Pony in Chieming zum zweiten Mal – PETA setzt 1.000 Euro Belohnung für Hinweise aus

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Chieming / Stuttgart, 9. August 2016 – Suche nach Pferderipper: Medienberichten zufolge fügte ein unbekannter Täter einem Pony in der Gemeinde Chieming am 3. August sowie bereits am 5. April tiefe Schnittwunden zu. Im April entdeckte die Pferdehalterin eine circa 15 cm lange Schnittwunde im Genitalbereich des Tieres, schloss eine Verletzung ohne Fremdeinwirkung zunächst nicht aus. Nachdem dem Pony am Mittwoch vergangener Woche ein tiefer Schnitt im Halsbereich zugefügt wurde, geht die Pferdehalterin jetzt davon aus, dass jemand das Tier absichtlich verletzt hat. Die Polizeiinspektion Traunstein ermittelt und nimmt unter der Telefonnummer 0861 98 73 0 Zeugenhinweise entgegen. Um die Suche nach dem Täter zu unterstützen, setzt die Tierrechtsorganisation PETA nun eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro für Hinweise aus, die zur Ermittlung und Überführung des Tierquälers führen. Zeugen, die Informationen beisteuern können, haben ebenso die Möglichkeit, sich telefonisch unter 01520 7373341 oder per E-Mail an PETA zu wenden – auch anonym. Möglicherweise waren mehrere Täter an der Tierquälerei beteiligt.

„Immer wieder werden PETA Gewalttaten gegenüber Pferden gemeldet“, so Judith Pein im Namen von PETA. „Weitere Vorfälle in der Region sollten umgehend angezeigt werden, um mögliche Tatzusammenhänge aufzuzeigen. Sadistische Täter belassen es häufig nicht bei Tierquälerei und vergehen sich später unter Umständen auch an Menschen.“

PETA weist darauf hin, dass insbesondere Taten, die von sogenannten „Pferderippern“ begangen werden, als Indikator für eine mögliche Vorstufe schwerer Sexual- oder Gewaltdelikte gelten. Zahlreiche Mörder vergingen sich zunächst an Tieren, bevor ihnen Menschen zum Opfer fielen. So ließ der als „Rhein-Ruhr-Ripper“ bekannte Serienmörder Frank Gust seine perversen Fantasien zunächst an Pferden, Schafen und Rindern aus, bevor er vier Frauen auf exakt dieselbe Weise tötete wie zuvor die Tiere. Bereits in den 1990er Jahren erschütterte eine Serie von „Pferderipper“-Taten die Republik: Damals wurden über 100 Pferde, vorzugsweise in Niedersachsen, gepeinigt.

Die Tierrechtsorganisation rät Pferdehaltern daher zur besonderen Aufmerksamkeit, wenn ein „Pferderipper“ umgeht. Die Tiere sollten – sofern möglich – nachts nicht auf der Koppel stehen, sondern in einer sicheren, bestenfalls mit Videokameras ausgestatteten Stallung untergebracht werden. Alle Zugänge sollten gesichert und abgesperrt sein. Zudem werden die Kontrollgänge nach Möglichkeit zu unregelmäßigen Zeiten durchgeführt. Aus Sicherheitsgründen ist es dabei ratsam, diese mit mindestens zwei Personen auszuführen und Mobiltelefone bei sich zu tragen. Verdächtig erscheinende Personen in der Umgebung sollten unbedingt der nächsten Polizeidienststelle gemeldet werden, ebenso wie Personen, die bereits in der Vergangenheit durch ihr Verhalten aufgefallen sind.
 
Fälle von Tierquälerei werden täglich in Deutschland aufgedeckt. Psychologen, Gesetzgeber und Gerichte sind sich mittlerweile einig, dass Gewalttaten an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen.
 
Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach § 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.
 
Weitere Informationen:
PETA.de/Tierquälerei
PETA.de/ZeugeVonGrausamkeit
PETA.de/Staatsanwalt
VEGANBLOG.de/2015/01/Pferderipper-Norddeutschland-gefasst/

Kontakt:
Jana Fuhrmann, +49 (0)711 860591-529, [email protected]
 

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