Pit Bull Terrier von Polizei erschossen: PETA fordert Einführung eines Hundeführerscheins

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Prignitz / Stuttgart, 29. Juli 2014 – Vom Halter im Stich gelassen: Vergangenen Donnerstag entdeckten Passanten in Prignitz einen an einem Baum festgebundenen Pit Bull Terrier und verständigten das Ordnungsamt. Der Hund reagierte äußerst aggressiv. Da der hinzugezogene Polizeibeamte fürchtete, das Tier könne sich losreißen, wurde es nach erfolglosen Betäubungsversuchen erschossen. Pit Bull Terrier werden in Brandenburg auf der Liste für gefährliche Hunderassen geführt. Die Polizei ermittelt gegen den Halter: zum einen, weil das Aussetzen von Tieren einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz darstellt, zum anderen, weil die Öffentlichkeit einer Gefahr ausgesetzt wurde. Vermutlich war der Tierhalter mit dem Hund überfordert. Angesichts des Vorfalls fordert die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. erneut die Einführung eines sogenannten Hundeführerscheins: Ein solcher Nachweis kann sicherstellen, dass Hundehalter sachkundig mit ihrem Tier umgehen und die Signale ihres Vierbeiners richtig deuten. Eine funktionierende Kommunikation zwischen Halter und Hund ist unerlässlich, um Beißvorfälle zu verhindern. Zudem werden Kenntnisse über die Anforderungen der Hundehaltung vermittelt, die für ein tiergerechtes Leben der Hunde unerlässlich sind.
„Dieser Fall ist besonders tragisch: Hätte der Hundehalter die notwendige Sachkunde besessen, um mit dem Hund angemessen umgehen zu können, wäre das Tier nicht gestorben“, so Lisa Wittmann, Fachreferentin bei PETA Deutschland e.V. „Jeder Hund, der falsch gehalten und behandelt wird, kann zu einer Gefahr für den Menschen werden – unabhängig davon, ob es ein Schäferhund, ein Dackel oder ein Mischling ist. Kein Tier kommt aggressiv auf die Welt – erst seine Halter machen es dazu.“

Der Hundeführerschein sieht vor, dass künftige Halter bereits vor Aufnahme eines Hundes einen Theoriekurs absolvieren, bei dem sie das notwendige Fachwissen über eine tiergerechte Haltung und Aspekte wie Kommunikation und Bedürfnisse von Hunden erwerben. Anschließend an den theoretischen Kurs folgt für Halter und Hund ein gemeinsames obligatorisches Praxisseminar in einer Hundeschule.

In der Schweiz sind Hundehalter bereits seit 2008 zu einem Sachkundenachweis verpflichtet. Ebenso in Liechtenstein, wo seither die Zahl der Hundeangriffe auf Menschen deutlich zurückgegangen ist. Als erstes deutsches Bundesland hat Niedersachsen eine entsprechende Regelung beschlossen – der allgemeine Hundeführerschein ist in diesem Bundesland seit Juli 2013 verpflichtend.

Die Einführung eines Hundeführerscheins hat jedoch noch einen weiteren Vorteil, denn sie kann Menschen, die sich noch nicht ausführlich mit dem Thema Hundehaltung auseinandergesetzt haben, von einem eventuellen Impulskauf abhalten. Jedes Jahr landen 80.000 Hunde in deutschen Tierheimen, darunter sehr viele Tiere, die unüberlegt „angeschafft“ wurden.

Weitere Informationen:
PETA.de/Hundeführerschein

Kontakt:
Judith Stich, +49 (0) 30 – 68 32 666 04, [email protected]

 

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