Anonyme Hassrede gegen PETA im Internet – Tierrechtsorganisation erwirkt einstweilige Verfügungen gegen zwei Täter

PETA Logo

Stuttgart, 3. April 2020 – Das Internet ist kein rechtsfreier Raum: Im Netz schreitet die Verbreitung von Fake-News und Diffamierungen immer weiter voran – häufig durch Menschen, die die vermeintliche Anonymität des virtuellen Raums ausnutzen möchten. Auch PETA wird regelmäßig Opfer dieses Phänomens und ist erneut erfolgreich dagegen vorgegangen. Nach umfangreichen Ermittlungen von Staatsanwaltschaften auf Strafanzeigen sowie Strafanträge der Tierrechtsorganisation sind aktuell zwei dieser Internetuser mit ihren echten Namen gefunden worden. Sie stammen aus Anglerkreisen und der „tierproduzierenden“ Agrarindustrie. Das Landgericht Hamburg hat in beiden Fällen auf Antrag von PETA einstweilige Verfügungen erlassen. Die gegen den Angler ist bereits am 19. Februar rechtskräftig geworden (Az.: 324 0 501/19). Am 16. März folgte dann auch die gegen den Vertreter der Agrarindustrie mit dem Standort Mecklenburg-Vorpommern (Az.: 324 0 106/20).

„PETAs kompromissloser Einsatz für die Tiere ist vor allem Menschen, die von ihrer Ausbeutung profitieren, ein Dorn im Auge. Anstatt als anonyme Hetzer im Internet unterwegs zu sein, sollten sie lieber anfangen, ethisch zu denken und zu handeln“, so Dr. Edmund Haferbeck, Leiter der Rechts- und Wissenschaftsabteilung bei PETA. „Viele denken, dass ihre Taten im Internet keine Konsequenzen hätten. Wer jedoch Unwahrheiten verbreitet, verleumderisch hetzt und dazu noch anonym postet, handelt verwerflich und verstößt gegen Gesetze. Die Täter wissen, dass ihre Postings falsch sind und nur der Diffamierung von PETA dienen sollen. PETA geht daher mit Unterstützung der Strafverfolgungsbehörden und der Ziviljustiz konsequent gegen sie vor.“
 
Hintergrundinformationen
Neben der zivilrechtlichen Verfolgung der beiden Verklagten findet parallel dazu auch eine strafrechtliche Verfolgung statt. Mit den einstweiligen Verfügungen werden ihnen bestimmte anonym gepostete falsche Tatsachenbehauptungen, Schmähungen, üble Nachreden und Beleidigungen über die Tierrechtsorganisation verboten. Die vollständigen Kosten der Verfahren, auch die von PETA, müssen sie tragen.

PETA konnte bereits in der Vergangenheit vergleichbare Erfolge verzeichnen. So sind bereits Strafbefehle wegen Beleidigungen und üblen Nachreden gegen anonyme und ermittelte Internetuser rechtskräftig geworden, vor allem aus Zirkuskreisen. Auch Unterlassungsklagen hat die Tierrechtsorganisation rechtskräftig gewonnen und etliche Abmahnungen durch sie wurden von der Justiz mit strafbewehrten Unterlassungserklärungen bestätigt.

PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Weltanschauung, die den Menschen als allen anderen Lebewesen überlegen einstuft.

Weitere Informationen:
PETA.de/Angeln-Hintergrundwissen
PETA.de/Zirkus-Hintergrundwissen
PETA.de/legalisierte-Tierqual

Pressekontakt:
Thomas Lesniak, +49 711 860591-527, [email protected]

Kontakt

Kontakt
Kopieren