Bayreuth: Erneut Hund in überhitztem Auto zurückgelassen – PETA erstattet Strafanzeige gegen Hundehalter und fordert Tierhalteverbot

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Bayreuth / Stuttgart, 27. August 2020 –Todesfalle Auto: In Bayreuth hat eine Frau am 8. August einen Zwergschnauzer in einem Auto in der prallen Sonne zurückgelassen. Einem Medienbericht zufolge waren die Scheiben des Wagen lediglich einen Spalt geöffnet, was jedoch bei sommerlichen Temperaturen keinesfalls ausreicht. Erst Anfang August war in Bayreuth ein Hund aufgrund einer Überhitzung in einem Auto gestorben. Eine aufmerksame Bürgerin wandte sich wegen dem auf dem Parkplatz des Klinikums Bayreuth geparkten Wagen an die Polizei. Da die Halterin nicht ausfindig gemacht werden konnte, öffneten die Beamten das Auto und konnten dem Hund so das Leben retten. Das Tierschutzgesetz untersagt es, Tieren ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Die Tierrechtsorganisation PETA erstattete nun bei der Staatsanwaltschaft Bayreuth gegen die Hundehalterin und fordert zudem ein Tierhalteverbot für die Beschuldigte.
 
„Viele Hundehalter unterschätzen die Auswirkungen der Sommerhitze auf Vierbeiner, wenn sie diese in Autos zurücklassen. Hunde werden in den überhitzten Fahrzeugen schnell unruhig, kratzen an den Fenstern und geraten in Panik. Dies verschlimmert die lebensgefährliche Situation zusätzlich. Für sie kommt dann oft jede Hilfe zu spät“, so Jana Hoger, Fachreferentin für tierische Mitbewohner bei PETA. „Wer einen Hund bei warmen Außentemperaturen im Auto zurücklässt, riskiert das Leben des Tieres und muss mit einer Strafanzeige rechnen.“
 
Brenzlige Situationen vermeiden und im Ernstfall schnell handeln – Hintergrundinformationen
Bereits wenige Minuten in der Sonne reichen, um ein geparktes Auto auf bis zu 70 Grad Celsius zu erhitzen. Doch auch ein Schattenparkplatz oder ein leicht geöffnetes Fenster schaffen bei diesen Temperaturen keine Abhilfe. Da Hunde nur wenige Schweißdrüsen haben und sich hauptsächlich über Hecheln abkühlen, erleiden sie im heißen Wageninneren schnell irreparable Organschäden oder einen Herzstillstand.
 
Entdecken Menschen an einem warmen Tag einen Hund im Auto, ist schnelles Handeln gefragt. Sollte der Wagenbesitzer nicht auffindbar sein, muss umgehend die Polizei gerufen werden. Befindet sich der Hund bereits in Todesgefahr – Anzeichen dafür sind Taumeln, eine dunkle Zunge, glasige Augen, starkes Hecheln oder Erbrechen – sollten Tierfreunde in Betracht ziehen, die Scheibe einzuschlagen. Dies kann unter Umständen rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, allerdings sind PETA keine Fälle bekannt, in denen rechtliche Folgen für Tierretter entstanden sind. Sollte das Auto auf einem Supermarktparkplatz stehen und das Tier noch außer Gefahr ist, lässt sich der Fahrzeughalter ausrufen. Kann der Hund aus dem Auto befreit werden, sind sofort Erste-Hilfe-Maßnahmen erforderlich. Auch wenn sich der Zustand des Tieres durch die Versorgung scheinbar verbessert, muss der Hund wegen möglicher Folgeschäden der inneren Organe umgehend tierärztlich untersucht werden.
 
Weitere Informationen:
PETA.de/Hotdogs
PETA.de/Todesfalle-Auto-Martin-Brambach
 
Pressekontakt:
Valeria Goller, +49 711 860591-521, [email protected]
 

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