Bremische Bürgerschaft beschließt unzureichende Einschränkung von Tierversuchen an Hochschulen – PETAs Statement: „Versprechen aus dem Koalitionsvertrag nicht erfüllt“

PETA Logo

Stuttgart, 24. Februar 2023 – Chance vertan: Heute wurde in der 44. Sitzung des Landtags der Bremischen Bürgerschaft auch über das 6. Hochschulreformgesetz abgestimmt. [1] Ein Teil dieses Gesetzentwurfes ist die Einschränkung von Tierversuchen in der Lehre. Dazu sollen an den Hochschulen sogenannte Tierschutzkommissionen eingerichtet werden. Diese werden zu gleichen Teilen aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus der Tierversuchsforschung sowie aus von Tierschutzorganisationen benannten Personen bestehen. Die Leitung der Universität Bremen reagierte auf diese Neuerung mit Widerstand und sprach unter anderem von „Verfassungswidrigkeit“. Die oppositionelle CDU sieht den Forschungsstandort Bremen laut Medienberichten zudem als geschwächt und geschädigt. Dr. Tina Stibbe, Science Policy Adviser für PETA Deutschland e.V. kommentiert die aktuellen Entwicklungen:

„Nach der Veröffentlichung des Koalitionsvertrags waren wir voller Hoffnung, dass Bremen mit dem Verbot von Tierversuchen für die Lehre ein Zeichen setzen würde. Die beschlossene paritätische Besetzung der neuen Hochschul-Tierversuchskommission ist tatsächlich ein vorbildlicher Schritt. Letztendlich sind die Änderungen des Hochschulgesetzes jedoch unzureichend und damit eine vertane Chance, den Versprechen aus dem Koalitionsvertrag nachzukommen. Denn in diesem war noch von einer ‚Beendigung des Tierverbrauchs in der Lehre‘ die Rede – die Reform sieht dagegen lediglich eine Genehmigung für Versuche vor. Die wiederkehrende Kritik, dass solche Regelungen die Forschungsfreiheit einschränken würden, ist haltlos. Denn die aktuelle Gesetzesreform betrifft lediglich die Ausbildung von Studierenden. Nicht aber die allgemeine Forschung, in der ein Paradigmenwechsel zu tierfreien, humanrelevanten Methoden jedoch ebenso überfällig ist. Zudem ist die Bereitstellung der paritätisch besetzten Hochschul-Tierversuchskommission eher symbolisch zu verstehen: Wie andere Kommissionen im Genehmigungsprozess, wird sie keine Entscheidungs- sondern lediglich Beratungsfunktion erhalten. Die Genehmigung von Tierversuchen unterliegt also weiterhin der Landesbehörde, was eine Gefährdung des Forschungsstandorts unwahrscheinlich macht. Allerdings könnte Bremen mit dem neuen Hochschulgesetz seine Attraktivität als Universitätsstandort erhöhen. Denn viele Studierende wünschen sich schon lange, dass man für seine wissenschaftliche Ausbildung keine Tierversuche mehr machen muss.“  

Wir weisen darauf hin, dass das Statement auch in gekürzter Form verwendet werden kann.

Das Motiv senden wir auf Anfrage gerne zu.

[1] Bremische Bürgerschaft (2023): Tagesordnung der 44. Sitzung. Online abrufbar unter: https://www.bremische-buergerschaft.de/fileadmin/user_upload/Dateien/plenar/20_44L_AP.pdf. (23.02.2023)


Weitere Informationen:
PETA.de/Tierversuche-im-Studium
PETA.de/Tierrechte-Tierschutz-Universität-Bremen
PETA.de/Tierversuchsskandale

Pressekontakt:
Stefanie Bacher, +49 711 860591-431, [email protected]

Kontakt

Kontakt
Kopieren