Buntspecht in Berlin-Lichterfelde erschossen: PETA erstattet Strafanzeige und drängt auf lückenlose Aufklärung

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Polizei sichert nicht einmal das Projektil  

 
Berlin / Stuttgart, 12. November 2020 – PETA kritisiert, dass die Ermittlungen gegen den Mann, der am 7. Oktober in Berlin-Lichterfelde mit einem Luftgewehr auf einen Buntspecht schoss, nur schleppend vorangehen. Der unter Artenschutz stehende Vogel starb nach dem Vorfall trotz Not-OP in der Berliner Tierarztpraxis von Dr. Renate Lorenz – und das nur, weil sich der Täter von dem Tier „genervt“ fühlte. Obwohl die Polizei wegen Verstößen gegen das Tierschutz- und Bundesnaturschutzgesetz eingeschaltet wurde, ist nach Informationen der Tierrechtsorganisation bisher noch nicht einmal das Projektil der Tatwaffe in der Praxis abgeholt worden. Gegen den Täter hat PETA vergangene Woche Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Berlin erstattet. Um das Verfahren voranzubringen, informierte die Organisation auch die ermittelnden Behörden der Wache des Abschnitts 46 (Gallwitzallee), des Landeskriminalamts sowie des Naturschutzamts des Bezirks Steglitz-Zehlendorf über die Anzeige. PETA fordert, das Projektil umgehend sicherzustellen und die Tierärztin Dr. Lorenz als Zeugin zu vernehmen, damit der Täter bestraft werden kann.
 
„Strafverfolgungsbehörden müssen Tierschutzverstöße nach denselben Maßstäben behandeln wie andere Straftaten auch. Es ist amtsmissbräuchlich, Tierschutzdelikte ‚unter den Tisch fallen zu lassen. Das Projektil, mit dem der Vogel erschossen wurde, ist sofort von der Polizei sicherzustellen und die Tierärztin Dr. Lorenz als Zeugin zu vernehmen“, so Dr. Christian Arleth, Rechtsanwalt bei PETA.
 
Die ermittelnde Polizeidienststelle des Abschnitts 46 im Berliner Bezirk Steglitz-Zehlendorf zeigt sich nach Auffassung der Tierrechtsorganisation wenig interessiert an einer lückenlosen Aufklärung des Falles. Die Beamten wollten PETAs Rechtsabteilung auf telefonische Nachfrage nicht einmal das Aktenzeichen zu dem Fall nennen, unter dem die Organisation ihre Anzeige einreichen kann. Stattdessen verwies man pauschal auf die Internet-Wache.
 
Rechtliche Bewertung
Der Mann, der auf den Buntspecht schoss, verstieß nach Einschätzung von PETA gegen mehrere Gesetze. Erfüllt sind nach Ansicht der Organisation der Straftatbestände der Tötung eines Wirbeltiers ohne „vernünftigen Grund“ (Paragraf 17 Nr. 1 Tierschutzgesetz) und der Tierquälerei (Paragraf 17 Nr. 2 b) Tierschutzgesetz). Zwar war der Vogel nach dem Schuss noch am Leben und verstarb erst mehr als eine Stunde nach der Operation, erlitt in dieser Zeit jedoch erhebliche und länger anhaltende Schmerzen. Zudem sieht die Tierrechtsorganisation den Ordnungswidrigkeiten-Tatbestand im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes erfüllt, da Buntspechte eine artenschutzrechtlich besonders geschützte heimische Vogelart sind.
 
PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Weltanschauung, die den Menschen als allen anderen Lebewesen überlegen einstuft.
 

Der Buntspecht starb trotz Not-OP infolge der Schussverletzung. / © PETA Deutschland e.V.
 

Das Projektil wurde bislang nicht sichergestellt und befindet sich noch in der Tierarztpraxis. / © PETA Deutschland e.V.
 
Das Bildmaterial steht hier zum Download zur Verfügung und kann für Berichterstattungen verwendet werden.
 
Weitere Informationen:
PETA.de/Staatsanwalt
PETA.de/Tierquaelerei
PETA.de/Grundrechte-fuer-Tiere
 
Pressekontakt:
Valeria Goller, +49 711 860591-521, [email protected]

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