Erfolg für den Tierschutz: PETA gewinnt Prozess zum Berliner Tierschutzverbandsklagegesetz

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Berlin / Stuttgart, 2. Juli 2021 – Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Beschluss vom 23. Juni 2021 festgestellt, dass PETA Deutschland e.V. die Rechte aus dem Berliner Tierschutzverbandsklagegesetz vollumfänglich geltend machen kann. Anlass des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens war, dass sich die Veterinärämter der Bezirke Pankow, Tempelhof-Schönefeld, Marzahn-Hellersdorf und Lichtenberg geweigert hatten, PETA vorgeschriebene Auskünfte zu erteilen. Teilweise lehnten die Behörden eine Zusammenarbeit zugunsten des Tierschutzes sogar ausdrücklich ab. Daraufhin beantragte die Tierschutzorganisation eine einstweilige Anordnung, um die Veterinärämter dazu verpflichten zu lassen, ihre gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen. Das Verwaltungsgericht gab PETA nun in allen Punkten Recht.

„Die Entscheidung ist ein wichtiges Signal für den Tierschutz in Berlin. Tierschutzorganisationen müssen darin gestärkt werden, die Rechte der Tiere durchzusetzen – teils versuchen Behörden jedoch, sie daran zu hindern. Wir werden alle Möglichkeiten des Tierschutzverbandsklagegesetzes voll ausschöpfen, um Tiere vor Quälerei und Ausbeutung zu schützen“, so Krishna Singh, Leiter der Rechtsabteilung von PETA.

Durch das Berliner Tierschutzverbandsklagegesetz (BlnTSVKG) können anerkannte Tierschutzorganisationen gerichtlich prüfen lassen, ob die Interessen der Tiere in tierschutzrechtlichen Verwaltungsverfahren durch Berliner Behörden ausreichend berücksichtigt worden sind und sämtliche tierschutzrechtlichen Regelungen eingehalten wurden. Zudem können sie die Behörden in den Verfahren mit fachlichen Stellungnahmen unterstützen. Die Berliner Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung erkannte PETA Deutschland e.V. am 4. Januar 2021 als verbandsklageberechtigte Tierschutzorganisation an. Der aktuelle Beschluss bestätigt nun, dass die Veterinärämter als Teile der jeweiligen Bezirksämter verpflichtet sind, dem Verein in behördlichen Tierschutzverfahren im beantragten Umfang Auskünfte zu erteilen, damit er in Verwaltungsvorgängen mitwirken kann. Hierzu zählen unter anderem auch Rechtsetzungsvorgänge auf Bezirksebene sowie Ordnungswidrigkeitenverfahren in Tierschutzangelegenheiten. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. PETA geht jedoch davon aus, dass der eindeutige Richterspruch zugunsten des Tierschutzes Bestand haben wird.  

PETAs Motto lautet in Teilen: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Weltanschauung, die den Menschen als allen anderen Lebewesen überlegen einstuft.

Weitere Informationen:
PETA.de/Presse/Meilenstein-fuer-den-Tierschutz-Berliner-Senat-erkennt-Peta-als-verbandsklageberechtigte-Organisation-an

Pressekontakt: Valeria Goller, +49 711 860591-521, [email protected]

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