Fast 29.000 Unterschriften in 13 Tagen: PETA übergibt Petition an Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber für den Stopp von Langstrecken-Tiertransporten

PETA Logo

München / Stuttgart, 18. Februar 2019 – Veterinären den Rücken stärken: Ende Januar verkündeten mehrere bayerische Veterinärämter, vorerst keine sogenannten „Vorzeugnisse“ mehr für Tiertransporte in Drittländer außerhalb der EU auszustellen und somit Langstreckentransporte nicht mehr ohne Weiteres zu genehmigen. Um diese Entscheidung zu unterstützen, übergab PETA heute fast 29.000 Unterschriften an Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler). Der Grund: Morgen, am 19. Februar, soll ein Runder Tisch im Umweltministerium zusammenkommen, der aus Politikern, Züchtern, Tierschützern und Tierärzten besteht. Dort soll über das zukünftige Genehmigen von Tiertransporten in Drittländer beraten werden. PETA appelliert an Glauber, eine Vorbildfunktion einzunehmen, der weitere Bundesländer zügig folgen sollen, und die tierquälerischen – oftmals illegalen – Tiertransporte endgültig zu unterbinden.
 
„Schwer verletzte Tiere, die an einem Bein aus den LKW gezogen werden. Erschöpfte Tiere, die mehr tot als lebendig in brütender Hitze oder bei Eiseskälte tagelang an den Grenzübergängen auf den Transportern ausharren müssen – häufig ohne ausreichend Wasser. Das geschieht jeden Tag mit Tieren aus Deutschland. Bayern kann und muss nun einen ersten Schritt gegen diese Tierquälerei aus Profitgier unternehmen.“, so Lisa Kainz, Agrarwissenschaftlerin bei PETA Deutschland.
 
Im Januar forderte der Landesverband der verbeamteten Tierärzte Bayerns das dortige Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz dazu auf, die strafrechtliche Haftung von Amtsveterinären aufgrund der weiteren Genehmigung von Tiertransporten in Drittländer zu prüfen. PETA begrüßt diese Forderung, denn noch immer werden Tiere Tausende Kilometer in andere Länder gekarrt, beispielsweise in die Türkei, den Nahen Osten oder die Maghreb-Staaten. Aus zahlreichen Berichten ist bekannt, dass sie dort in aller Regel unter tierquälerischen Bedingungen geschlachtet werden. So wird ihnen beispielsweise oftmals ohne Betäubung die Kehle durchgeschnitten.
 
Der Europäische Gerichtshof entschied mit dem Grundsatzurteil vom 23. April 2015 (Az. C-424/13), dass europäisches Tierschutzrecht bis ins Zielland eines Tiertransports gilt. Trotzdem genehmigen deutsche Veterinäre häufig Transporte in Nicht-EU-Staaten, obwohl zahlreiche Vorschriften der Europäischen Tierschutztransportverordnung weder innerhalb noch außerhalb der EU eingehalten oder sichergestellt werden können. Am Mittwoch, den 13.02.2019, wurde auch dem Europaparlament ein Bericht über den Stand der Durchführung der europäischen Tiertransportverordnung (VO-EG Nr. 1/2005) vorgelegt, der erhebliche Mängel sowohl in der Verordnung selbst, als auch insbesondere bei der Kontrolle der Einhaltung ihrer Bestimmungen durch die Mitgliedstaaten feststellt. Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass die Mitgliedstaaten die Verordnung nur ungenügend umsetzen und die Ziele der Verordnung von 2005 nicht erreicht werden.
 
PETAs Motto lautet in Teilen: Tiere sind nicht dazu da, dass wir sie essen oder sie in irgendeiner Form ausbeuten.
 
https://peta.pixxio.media/workspace/pixxio/tt.php?h=858.5&q=90&src=/workspace/pixxio/fileArchiv/gg/ggb6LpwSc9Ke0GnctY__1550487369_7860300.jpg
Langstreckentransporte bedeuten für Tiere großen Stress. / © PETA Deutschland e.V.
 
Das druckfähige Motiv finden Sie hier zum Download.
 
Weitere Informationen:
PETA.de/Tiertransporte-Bayern
PETA.de/Tiertransporte
 
Kontakt:
Carolin von Schmude, +49 711 860591-528, [email protected]
 

Kontakt

Kontakt
Kopieren