Gericht lehnt Ferkel-Verfassungsbeschwerde ab – PETA: „Tierschutz darf nicht nur auf dem Papier existieren!“

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Stuttgart, 7. Juni 2021 – Im November 2019 hatte PETA beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde eingereicht, die darlegte, dass die von der Regierungskoalition im Bundestag beschlossene Fristverlängerung der betäubungslosen Kastration männlicher Ferkel sowie die ab 2020 zugelassene Betäubung der Tiere durch Landwirte – ohne jegliche Kontrolle durch Tierärzte – verfassungswidrig sind. Das Besondere: Als Beschwerdeführer fungierten die betroffenen Ferkel selbst – ein Novum in der deutschen Rechtsgeschichte. Gemeinsam mit PETA forderten die Schweine, ihr Grundrecht auf Schmerzfreiheit anzuerkennen – und damit den Weg dafür zu ebnen, dass auch andere Tiere ihre Grundrechte mithilfe menschlicher Vertreter einfordern können. Nun erreichte PETA der Beschluss des Gerichts über die Nichtannahme der Beschwerde. Die Tierrechtsorganisation kritisiert die Entscheidung, da die vor Gericht geltend gemachten Punkte von grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Bedeutung sind und das Gericht dessen ungeachtet keine Gründe für die Ablehnung aufführte. Alle Möglichkeiten der Ferkel, sich gegen die ihnen zugefügten Schmerzen und Leiden gerichtlich zur Wehr zu setzen, sind damit ausgeschöpft. PETA appelliert nun an die Fraktionen des Deutschen Bundestags und Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, mithilfe von Experten aus der Ethologie, Veterinärmedizin und Rechtswissenschaft umgehend eine Charta der Grundrechte für Tiere auszuarbeiten und in das Grundgesetz aufzunehmen. Um ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen, hat die Organisation auch eine Onlinepetition auf ihrer Kampagnenwebsite.

„Obwohl das Grundgesetz den Tierschutz als Staatsziel festschreibt, gelingt es nicht einmal dem höchsten deutschen Gericht, der Verfassung zur Durchsetzung zu verhelfen, wenn es darum geht, Tiere vor schweren Misshandlungen zu schützen“, so Krishna Singh, Leiter der Rechtsabteilung bei PETA. „Mit dieser Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die Gelegenheit verstreichen lassen, das fundamentale Recht von Tieren auf eine schmerzfreie Behandlungsweise gerichtlich festzuschreiben.  Dadurch vermittelt es den Eindruck, dass selbst hohe Richter es tolerieren, dass Recht und Gesetz durch die Politik ignoriert werden – den Preis dafür zahlen Millionen Tiere, die zur Gewinnmaximierung der Agrarbetriebe gequält werden. PETA wird weiterhin sämtliche rechtliche Mittel ergreifen, um Tieren zu ihren Rechten zu verhelfen. Doch auch jeder Einzelne kann etwas bewegen: Wer die tagtägliche Tierquälerei nicht unterstützen möchte, lebt vegan.“

Rechtsanwältin Dr. Cornelia Ziehm, die die Beschwerdeschrift gemeinsam mit PETA erarbeitete, ergänzt:
„Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem nichtbegründeten Nichtannahmebeschluss die Chance vertan, einen wesentlichen Beitrag zur Durchsetzung des von der geltenden Rechtsordnung geforderten Tierschutzes zu gewährleisten. Die Ferkel sind Lebewesen, die von der geltenden Rechtsordnung um ihrer selbst willen als Mitgeschöpfe, als interessenfähig und als Träger eines eigenen, intrinsischen und nicht bloß instrumentellen Wertes geschützt werden. Das macht ihre Einordnung als Rechtssubjekte unumgänglich. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist nicht an bestimmte Eigenschaften gebunden, über die nur der Mensch verfügt. Das Freisein von länger anhaltenden oder sich wiederholenden erheblichen Schmerzen oder Leiden wird in Bezug auf Wirbeltiere von der Rechtsordnung vielmehr als so essentiell und fundamental eingestuft, dass die Zufügung solcher Schmerzen oder Leiden die Verhängung einer Freiheitsstrafe gegenüber einem Menschen zu rechtfertigen vermag.“

PETAs Kritik an der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde
Laut dem Gesetz soll sich das Gericht im sogenannten Annahmeverfahren auf Bereiche konzentrieren können, „in denen Defizite bestehen oder in denen sich verfassungsrechtliche Fragen für neue Lebens- und Problembereiche stellen“. [1] Ein Fall gilt laut Paragraf 93a Absatz 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes als verfassungsrechtlich relevant, wenn ihm „grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung“ zukommt, es um die „Durchsetzung eines Grundrechts“ geht oder „dem Beschwerdeführer durch die Versagung der Entscheidung zur Sache ein besonders schwerer Nachteil entsteht“.

Nach diesen Maßstäben hätte das Gericht die Beschwerde PETAs Ansicht nach annehmen müssen. Zum einen ist die entscheidungserhebliche Frage, ob nicht-humanen Rechtspersonen verfassungsmäßige Rechte zustehen, deren Verletzung sie zur Verfassungsbeschwerde berechtigt, bislang verfassungsgerichtlich ungeklärt. PETA forderte zudem die Durchsetzung der Grundrechte auf Schmerzfreiheit, da den männlichen Ferkeln sowohl durch die betäubungslose Kastration als auch durch die künftig praktizierte Kastration unter Narkose mit dem Mittel „Isofluran“ schwere gesundheitliche Nachteile entstehen. Eminent verfassungsrechtlich bedeutsam ist darüber hinaus der in der Beschwerdeschrift aufgeführte Aspekt der Menschenwürde – hier galt es zu klären, ob Menschen in ihrer Würde verletzt werden, wenn die dauerhafte und systematische Verletzung von Tieren die ethische Grundhaltung von in dieser Gesellschaft lebenden Menschen missachtet.

Tiere brauchen subjektive Rechte
Wenn in Deutschland ein Gesetz nicht eingehalten wird, kann nur derjenige, der selbst von dem Gesetz begünstigt wird, Klage einreichen und sein Recht notfalls mit staatlicher Hilfe durchsetzen. Tiere werden überwiegend behandelt, als wären sie bloße Objekte und somit nicht klagefähig. Nur aus diesem Grund ist es möglich, dass Gesetze zum Schutz der Tiere schon fast standardmäßig missachtet werden. So werden zum Beispiel weiterhin männliche Ferkel ohne Betäubung kastriert, obwohl es dem Tierschutzgesetz und dem Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz widerspricht und es darüber hinaus sogar wirtschaftlichere Alternativen für die Landwirte gibt. [2]

Das Verbandsklagerecht, das theoretisch dazu gedacht ist, die Durchsetzung von Tierschutzbestimmungen zu verbessern, kann die bestehenden Defizite nicht auffangen, da es die Grundproblematik der Behandlung von Tieren als Objekte nicht infrage stellt. Zudem existiert es bislang nur in sieben Bundesländern und die Klagemöglichkeiten erfassen bei Weitem nicht alle Bereiche der Tiernutzung. Auch hat sich bereits gezeigt, dass Gerichte die Verbandsklagen teilweise als „Klagen zweiter Klasse“ behandeln und sogar verschleppen. [3] Damit Tieren ein wirksamer Rechtsschutz gewährleistet wird, ist ein Paradigmenwechsel notwendig: Gerichte müssen anerkennen, dass Tiere schon nach geltendem Recht grundrechtsfähige Rechtssubjekte sind.

Die Beschwerdeschrift
Mit der Beschwerde wurde das Gesetz angegriffen, mit dem die betäubungslose Ferkelkastration um weitere zwei Jahre verlängert wurde, da hierdurch das Staatsziel Tierschutz verletzt wird. Neben einer Stellungnahme des Rechtswissenschaftlers Prof. Dr. Jens Bülte von der Universität Mannheim als Sachverständigem im Gesetzgebungsverfahren wird diese Verfassungswidrigkeit durch ein von PETA und der Rechtswissenschaftlerin und Direktorin am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht Prof. Dr. iur. Anne Peters LL.M. (Harvard) initiiertes Rechtsgutachten belegt. [4, 5]

Als Rechtspersonen traten die männlichen Ferkel selbst auf und waren damit formal und inhaltlich Beschwerdeführer. PETA bzw. die Rechtsanwältin Dr. Ziehm fungierten lediglich als ihre Prozessvertreter. Dass Tiere das Recht haben, selbst als Beschwerdeführer aufzutreten, wurde aus der bestehenden Rechtsordnung abgeleitet: Die Fähigkeit, eigene (Grund-)Rechte zu haben und gerichtlich einzufordern, hängt davon ab, ob eine Person von der Rechtsordnung als bedürfnisfähig und intrinsisch schutzwürdig angesehen wird – Voraussetzungen, die im Fall der Ferkel erfüllt sind. Dies ergab sich für die menschlichen Vertreter aus einer Zusammenschau und Auslegung zahlreicher Vorschriften der deutschen und europäischen Rechtsordnung, insbesondere aus dem Tierschutzgesetz und dem Staatsziel Tierschutz in Artikel 20a des Grundgesetzes sowie den dazugehörigen Gesetzesmaterialien.

Als weiterer Beschwerdeführer fungierte PETA Deutschlands 2. Vorsitzender Harald Ullmann. Er machte geltend, durch die evidente und fortgesetzte Verletzung des dem deutschen Recht zugrundeliegenden Prinzips eines ethisch begründeten Tierschutzes in seiner Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz) verletzt zu sein. Tiere sollen demnach um ihrer selbst willen vor unnötigen Schmerzen geschützt werden. Die menschliche Würde, so die Argumentation, wird verletzt, wenn der in den Wertvorstellungen des Menschen verwurzelte Schutz nicht verwirklicht, sondern systematisch missachtet wird; es wird dem Menschen dadurch unmöglich gemacht, vor sich selbst als moralischem Subjekt zu bestehen.

Verfassungswidrige Gesetzgebung im Tierschutzrecht weiterhin in PETAs Fokus
Neben der betäubungslosen Ferkelkastration ist auch eine Vielzahl von Regelungen der Tierschutznutztierhaltungsverordnung im Bereich der Schweinehaltung verfassungsrechtlich problematisch: Die tierquälerischen Kastenstände und „Buchten“, inakzeptable Mindestflächen, Spaltenböden, die vorübergehende Einzelhaltung der hochsozialen Tiere und unzureichende Beschäftigungsmöglichkeiten lassen sich mit höherrangigem Recht nicht vereinbaren.

Auch die Betäubung von Schweinen mittels CO2 verursacht erhebliche länger anhaltende Schmerzen und Leiden und ist trotzdem bislang gesetzlich zulässig. Doch nicht nur im Bereich der Ernährungsindustrie werden Tiere unter Missachtung verfassungsrechtlicher Vorgaben gequält und getötet. Auch die wissenschaftlich als kontraproduktiv nachgewiesene Jagd auf einzelne Tierarten oder die Tötung sogenannter Überschusstiere im Zusammenhang mit Tierversuchen kollidieren mit den Wertungen des Staatsziels Tierschutz aus Artikel 20a des Grundgesetzes.

Singh erklärt: „Die Beseitigung dieser verfassungswidrigen Zustände ist in erster Linie Aufgabe der Politik, die jedoch bislang nicht Lösung, sondern Ursache des Problems ist. Die anstehenden Parlamentswahlen in Deutschland sind eine Gelegenheit für die Menschen, mit ihrer Wahlentscheidung für tierfreundliche Parteien ein Zeichen für die Tiere und die Verfassung zu setzen.“

PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Weltanschauung, die den Menschen als allen anderen Lebewesen überlegen einstuft.

[1] Deutscher Bundestag (1992): Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht, in: Bundestags-Drucksachen 12/3628. S. 7. Online abrufbar unter: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/12/036/1203628.pdf. (07.06.2021).
[2] Deblitz, C./ M. Sc., Verhaagh, M. (2019): Wirtschaftlichkeit der Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration – Aktualisierung und Erweiterung der betriebswirtschaftlichen Berechnungen. In: Thünen Working Paper 110. Thünen-Institut für Betriebswirtschaft. Online abrufbar unter: https://www.thuenen.de/media/publikationen/thuenen-workingpaper/ThuenenWorkingPaper_110.pdf. (07.06.2021).
[3] Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt (2019): Tierschutz-Klage soll vors Bundesverwaltungsgericht. In: Pressportal.de. Online abrufbar unter: https://www.presseportal.de/pm/55647/4405582. (07.06.2021).
[4] Prof. Dr. Bülte, J. (2018): Schriftliche Stellungnahme zum Gesetzesentwurf vom 6.11.2018: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes (BT-Drs. 19/5522) zur Vorbereitung der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages am 26.11.2018. Online abrufbar unter: https://www.bundestag.de/resource/blob/579398/19a7e70e439be47a3fea34af8f2c3214/stellungnahme-einzelsachverstaendiger-prof–dr–buelte-data.pdf. (07.06.2021).
[5] Prof. Dr. iur. Peters, A./Ass. Iur. Arnold, J./PETA Deutschland e.V. (2018): Rechtsgutachten zur Frage der Verfassungsmäßigkeit zur Verlängerung der betäubungslosen Kastration männlicher Ferkel durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes vom 17.12.2018. Online abrufbar unter: https://peta.pixxio.media/workspace/pixxio/index.html?gs=MDVn2lMBdG4RG6jcF&gl=de. (07.06.2021).

Weitere Informationen:
Grundrechte-fuer-Tiere.de
PETA.de/Ferkelkastration

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