Katzenschutzverordnung in Berlin beschlossen: PETA fordert brandenburgische Landesregierung auf, jetzt nachzuziehen

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Brandenburg / Stuttgart, 21. Mai 2021 – Am Dienstag hat der Berliner Senat eine Katzenschutzverordnung für das Bundesland erlassen. Laut dieser sollen unkastrierte Katzen keinen „unkontrollierten“ freien Auslauf haben. Kastrierte Tiere mit Freigang wiederum sind zu chippen und zu registrieren. PETA begrüßt die Entscheidung, weil damit die Anzahl und somit das Leid heimatloser Katzen verringert werden. Die Tierrechtsorganisation fordert nun das Land Brandenburg auf, endlich auch eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht einzuführen und die Kommunen per Zuständigkeitsverordnung zu ermächtigen, selbst Regelungen auf den Weg zu bringen.

„Im Stadtgebiet des Lands Berlin leben mindestens 10.000 heimatlose Katzen, daher freuen wir uns sehr über den wegweisenden Beschluss. Doch auch in Brandenburg gibt es schätzungsweise etwa 70.000 freilebende Katzen, die sich unkontrolliert vermehren – und die Situation heimatloser Tiere ist oft kritisch“, so Biologin Dr. Yvonne Würz, Fachreferentin bei PETA. „Brandenburg muss nun ebenfalls handeln, auch weil aus dem Umland von Berlin immer wieder Tiere aus Brandenburg nachrücken würden.“

370.000 Nachkommen in nur sieben Jahren möglich
Bei heimatlosen Katzen handelt es sich um ausgesetzte Tiere oder deren Nachkommen. Sie sind nicht für ein Leben ohne menschliche Fürsorge in der Natur gerüstet: Die domestizierten Vierbeiner leiden unter der Witterung und an Hunger. Viele von ihnen sind krank, verletzt, werden von der Jägerschaft erschossen oder Opfer von Tierquälerei. Zugleich vermehren sie sich unkontrolliert: Eine unkastrierte Katze kann normalerweise zweimal im Jahr vier bis sechs Kinder bekommen, die wiederum etwa ab dem fünften Lebensmonat geschlechtsreif sind. So können eine einzige Katze und ihre Nachkommen rein rechnerisch in nur sieben Jahren 370.000 weitere Tiere in die Welt setzen. Unkastrierte Katzen aus Privathaushalten, die Freigang haben, verschärfen das Leid der Tiere. Auch in Tierheimen warten Tausende von ihnen auf ein neues Zuhause. Wer eine heimatlose Katze findet, sollte sich an den örtlichen Tierschutz oder die Katzenhilfe wenden. Fachleute können sie dann behutsam mit Lebendfallen einfangen, tierärztlich versorgen, kastrieren und anschließend vermitteln oder sich in einem sicheren Umfeld weiter um sie kümmern.
 
Kastrationspflicht ist nicht mit Mehrkosten verbunden
Während die Kastrationspflicht in Österreich fest im Tierschutzgesetz verankert ist, wurden entsprechende Gebote in Deutschland bislang über die Städte und Gemeinden geregelt. Paderborn hat bereits 2008 das Kastrationsgebot für Freigängerkatzen in Privathaltung eingeführt – inzwischen zogen über 880 Städte und Gemeinden nach. Seit 2013 sind die Länder offiziell vom Bund ermächtigt, Rechtsverordnungen zur Kastration der Tiere zu erlassen oder diese Ermächtigung auf ihre Kommunen zu übertragen. Die meisten Bundesländer haben eine derartige Zuständigkeitsverordnung auf Basis des Paragrafen 13b Tierschutzgesetz bereits erlassen. Somit können die Kommunen selbst Verordnungen zum Schutz der freilebenden Katzen einführen. Die Kastrationspflicht – die auch die Bundestierärztekammer empfiehlt – ist weder für Länder und Kommunen noch für Steuerzahlende mit Mehrkosten verbunden.

PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Weltanschauung, die den Menschen als allen anderen Lebewesen überlegen einstuft.

Weitere Informationen:
PETA.de/Themen/Kastrationspflicht-Katzen

Pressekontakt:
Valeria Goller, +49 711 860591-521, [email protected]

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