Krefeld: Hund seit Jahren in verlassener Wohnung eingesperrt – PETA erstattet Strafanzeige gegen Veterinäramt wegen Tierquälerei durch Unterlassen

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Krefeld / Stuttgart, 22. März 2023 –Veterinäramt verweigert Tierrettung: Laut einem anonymen Zeugenhinweis wird ein Hund seit drei bis vier Jahren allein in einer Wohnung im Schwalmweg in Krefeld gehalten. Die Halterin war damals ins Altenheim gezogen und ist dort mittlerweile verstorben. Komplett isoliert von der Außenwelt fristet der etwa 16 Jahre alte Filou seitdem sein Dasein. Er ist stark abgemagert und leidet an einer schweren Entzündung der Augen. Eine PETA-Mitarbeiterin war nach der Meldung vor Ort und konnte den beschriebenen Zustand bestätigen. Die Wohnung ist fast vollständig durch die Rollläden abgedunkelt. Auf dem Boden wurden Zeitungen ausgelegt, auf welchen sich der Vierbeiner erleichtern soll. Dem Zeugen zufolge wird Filou unregelmäßig Gassi geführt. Obwohl die Hundehaltung dem Veterinäramt seit Jahren bekannt ist, sieht es keinen Grund zu handeln. PETA erstattet bei der Staatsanwaltschaft Krefeld Strafanzeige gegen das Veterinäramt Krefeld wegen strafbarer quälerischen Tiermisshandlung durch Unterlassen. Die Organisation fordert das Amt erneut auf, den Hund endlich aus der leidvollen Haltung zu befreien.

„Das Veterinäramt in Krefeld ist für das massive Leid des Hundes maßgeblich mitverantwortlich und sollte sich schämen. Die Haltung in der Isolation ist hochgradig tierschutzwidrig“, so Jana Hoger, Fachreferentin für tierische Mitbewohner bei PETA. „Filou wird sogar eine Pflegestelle mit persönlicher, intensiver Versorgung angeboten. Er muss dringend in liebevolle Hände und ausreichend medizinisch versorgt werden. Es ist inakzeptabel hier weiterhin zuzusehen, bis der arme Filou irgendwann in Einsamkeit stirbt.“

Tiere müssen laut Gesetz entsprechend ihrer Art und ihren Bedürfnissen gehalten werden
Hunde sind sehr soziale Lebewesen, die an ein Leben mit Menschen angepasst sind. Sie isoliert zu halten, ist ein klarer Verstoß gegen die Tierschutz-Hundehaltungsverordnung. Zudem gilt laut Tierschutzgesetz: „Wer ein Tier hält, betreut oder es zu betreuen hat, muss es seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen“. [1] Ausreichender Kontakt zum Menschen ist auch bei älteren Hunden essenziell: Aufgrund ihres Alters und altersbedingter Beschwerden sind sie auf besondere Pflege und Aufmerksamkeit angewiesen.

PETA appelliert an Hundehalterinnen und Hundehalter, sich frühzeitig Gedanken zu machen: Was soll passieren, wenn sie sich nicht mehr selbst um ihre tierischen Mitbewohner kümmern können? Wer kann die ausreichende Betreuung des Tieres übernehmen? Dies lässt sich auch in einer sogenannten Haustier-Vorsorgevollmacht regeln. Hierbei können alle wichtigen Details vorab mit der betreuenden Person besprochen werden.

Das Motto der Tierrechtsorganisation lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. PETA setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden.

[1] Bundesamt für Justiz: Tierschutzgesetz. Online abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html. (17.03.2023).

Ein Bild, das Im Haus enthält.

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Der einsame Filou wird in einer abgedunkelten Wohnung gehalten. / © PETA Deutschland e.V.

Das Bild kann hier heruntergeladen und für die Berichterstattung verwendet werden.

Weitere Informationen:
PETA.de/Themen/Mensch-stirbt-Vorsorge-Haustier
PETA.de/Themen/Haustiere
PETA.de/Schlagwort/Hunde
Tierquälerei.de/Tierquälerei-melden

Pressekontakt: 
Chiara Reutter, +49 711 860591-532, [email protected] 

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