Landkreis Leer: Enten in Bisam-Schnappfallen getötet – PETA erstattet Strafanzeige wegen Tierquälerei

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Landkreis Leer / Stuttgart, 12. Oktober 2021 – Einem Medienbericht zufolge werden zur Tötung von Bisams im Rheiderland Schnappfallen auf Gewässern eingesetzt, in denen wiederholt andere Tierarten wie Enten zu Tode kamen. Ein Foto in einer Lokalzeitung zeigt eine zerquetschte Ente in einer Schnappfalle. Folma Rademacher – die amtliche „Bisamjägerin“ der Landwirtschaftskammer Niedersachsen – äußerte in dem Zusammenhang, dass es „ganz selten mal Beifang“ gäbe. Lebendfallen seien laut ihr keine Option. Denn diese müssten zwei Mal täglich kontrolliert werden und der Aufwand für Privatpersonen, die sich an der Bisamjagd beteiligen, sei zu hoch. PETA hat am 6. Oktober Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Aurich gegen Unbekannt erstattet. Nach Auffassung der Tierrechtsorganisation verstößt die bewusste Inkaufnahme des qualvollen Todes von Enten und möglicherweise weiterer Tierarten gegen das Tierschutzgesetz. PETA kritisiert zudem die Kreisverwaltung Leer, weil Privatpersonen Fallen aufstellen dürfen und Schnappfallen offenbar nur wegen des geringeren Aufwands zum Einsatz kommen.

„Schnappfallen sind eine der grausamsten Methoden, um Tiere zu töten. In sieben Bundesländern sind sie aus Tier- und Artenschutzgründen fast ausnahmslos verboten. In Niedersachsen ist ein Verbot ebenfalls längst überfällig – ein geringerer Aufwand darf keine Begründung für erhebliche Tierquälerei sein“, so Peter Höffken, Fachreferent bei PETA. „Andere in den Fallen getötete Tiere als ‚Beifang‘ zu bezeichnen ist zynisch und weist auf fehlendes Empathievermögen für fühlende Lebewesen hin. Weil die Fallen nicht für Enten ausgelegt sind, dauert ihr Todeskampf vermutlich Stunden.“

Hintergrundinformationen
In Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Thüringen, Sachsen und im Saarland sind Totschlagfallen bereits vollständig oder weitgehend verboten. Laut einer forsa-Umfrage von 2018 sprechen sich 70 Prozent der Deutschen für ein Verbot aus, während nur etwa 19 Prozent mit dem Einsatz solcher Fallen einverstanden sind.

Der Bisam, teils auch Bisamratte genannt, ist keine Rattenart, sondern gehört zur Unterfamilie der Wühlmäuse und Lemminge. Die in Nordamerika beheimatete Tierart wurde Anfang des 20. Jahrhunderts vom Menschen nach Europa eingeführt. Mit jagdlichen Mitteln kann die Bisampopulation nicht reguliert werden. [1] Die Bestandsgröße von Nagetieren wie den Bisam wird in erster Linie durch Umwelteinflüsse, beispielsweise durch Witterung, Nahrungsverfügbarkeit oder Krankheiten bestimmt. PETA fordert tierfreundliche Maßnahmen anstelle der pauschalen Bejagung. So könnte der Deichschutz beispielsweise durch die Installation von Drahtgeflechten an gefährdeten Stellen erfolgen – auch wenn dies einen hohen Aufwand bedeutet. Höchstrichterliche Urteile bestätigen, dass rein ökonomische Interessen kein vom Gesetz geforderter „vernünftiger“ Grund sind, um Tiere zu töten.

PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Weltanschauung, die den Menschen als allen anderen Lebewesen überlegen einstuft.

[1] Naturschutzbund (NABU) Nordrhein-Westfalen (2019): Die Bisamratte. Online abrufbar unter: https://nrw.nabu.de/natur-und-landschaft/landnutzung/jagd/jagdbare-arten/weitere-saeugetiere/06827.html. (11.10.2021).

Weitere Informationen:

PETA.de/Aktiv/Totschlagfallen-Petition

PETA.de/Themen/Fallenjagd

Pressekontakt:

Sophie Burke, +49 711 860591-528, [email protected]

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