Nach PETA-Schreiben: Tierschutzwidrige Taubenvergrämungsmaßnahmen in Stuttgart beendet

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Stuttgart, 22. September 2017 – Vorbildliche Entscheidung zugunsten der Tiere: Die Firma einheit3 aus Weil im Schönbuch ist darauf spezialisiert, Tauben von Dächern, Vorsprüngen und ähnlichen Plätzen zu vertreiben. Dafür wird nun auch das Mittel „nopaloma“ genutzt. Da es sich hierbei um eine Art Kleber handelt, ist der Einsatz mit erheblichen Gefahren für die Tiere verbunden. Seit vergangener Woche wurde das Mittel im Stuttgarter Hauptbahnhof und im Einkaufszentrum Milaneo verwendet – verklebte Vögel wurden bereits gesichert. Daher forderte PETA die zuständigen Behörden in einem Schreiben auf, sich klar gegen die Verwendung des Mittels auszusprechen und dessen weitere Vermarktung zu unterbinden. Bereits zwei Werktage nach dem Appell der Tierrechtsorganisation wurde die Maßnahme am Hauptbahnhof eingestellt. Gestern teilte die Stadt zudem mit, entsprechende Kontrollen eingeleitet und Verstöße sofort beseitigt zu haben; bei falscher Anwendung sei die Paste tatsächlich tierschutzwidrig.
 
„Wir begrüßen, dass die Stadt sofort reagiert und sich der Angelegenheit angenommen hat, denn diese Vergrämungsmaßnahme ist eindeutig tierschutzwidrig“, so Dr. Edmund Haferbeck, Leiter der Rechts- und Wissenschaftsabteilung bei PETA.
 
Das kleberartige Mittel „nopaloma“ ist mit großem Tierleid verbunden: Insekten und kleinere Vögel bleiben ganz stecken, größere Vögel reißen sich Teile des Gefieders aus oder verreiben den Kleber beim Putzen im Gefieder und sterben, da sie dadurch flug- oder gar komplett bewegungsunfähig werden. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sowie das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz in Bayern stuften die Verwendung des Mittels bereits als tierschutzwidrig ein. Diese Vergrämungsmaßnahme verstößt zudem gegen das Artenschutzrecht, das Jagdrecht sowie gegen das Naturschutzgesetz. Auch der Naturschutzbund Leipzig warnte bereits vor dem Produkt.
 
PETA weist darauf hin, dass aus gesundheitlicher Sicht keine Notwendigkeit besteht, Stadttauben zu vertreiben. Für den Menschen sind die meisten Erreger unbedenklich; einige sind zudem vogel- oder taubenspezifisch und stellen daher kein gesundheitliches Risiko für den Menschen dar [1].
 
[1] http://www.erna-graff-stiftung.de/wp-content/uploads/2017/08/Gef%C3%A4hrdungseinstufung-der-Stadttauben.pdf.

Kontakt:
Judith Stich, +49 30 6832666-04, [email protected]

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