PETA gewinnt Prozess zum Berliner Verbandsklagerecht – Senat hat Beschwerde zurückgenommen

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Berlin / Stuttgart, 3. Januar 2022 – Seit Anfang Januar 2021 gehört PETA zu den verbandsklageberechtigten Tierschutzorganisationen im Land Berlin. Auf Grundlage des Berliner Tierschutzverbandsklagegesetzes beantragte die Organisation bei den zuständigen Veterinärämtern der zwölf Berliner Bezirksämter Auskunftserteilung, um an tierschutzrelevanten Verwaltungsverfahren beteiligt zu werden. Die Bezirksämter Pankow, Tempelhof-Schönefeld, Marzahn-Hellersdorf und Lichtenberg verweigerten dies jedoch. Daraufhin beantragte PETA gerichtlichen Eilrechtsschutz – und das zuständige Verwaltungsgericht stellte mit Beschluss vom 23. Juni 2021 fest, dass die Organisation die Rechte aus dem Tierschutzverbandsklagegesetz vollumfänglich geltend machen kann. Dagegen reichten die vier Ämter beim OVG Berlin-Brandenburg Beschwerde ein. Diese hat der Berliner Senat nun zurückgenommen. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes ist damit rechtskräftig.

„Nun ist abschließend geklärt, dass PETA von sämtlichen Möglichkeiten des Berliner Tierschutzverbandsklagegesetzes vollumfänglich Gebrauch machen kann und dass diese Möglichkeiten weitgehender sind, als es einige Bezirksämter eingeschätzt hatten. Dieses Ergebnis werden wir nutzen, um den Schutz von Tieren mit rechtlichen Mitteln weiter voranzutreiben und PETAs juristische Tierschutzarbeit im Land Berlin auf allen Feldern konsequent weiter auszubauen“, so Krishna Singh, Leiter der Rechtsabteilung von PETA.

Verwaltungsgericht gab PETA in Eilrechtsschutzverfahren Recht
Die Ämter Pankow, Tempelhof-Schönefeld, Marzahn-Hellersdorf und Lichtenberg weigerten sich zum Teil beharrlich, PETA die Mitwirkungsrechte nach dem Berliner Verbandsklagerecht (BlnTSVKG) einzuräumen. Daher sah sich die Organisation gezwungen, diese gerichtlich geltend zu machen. In dem anschließenden Eilrechtsschutzverfahren bekam PETA vor dem Verwaltungsgericht Berlin Recht. Somit verpflichtete es die streitbetroffenen Bezirksämter, der Organisation bei der Vorbereitung von tierschutzrelevanten Verwaltungsvorschriften und vor Erlaubniserteilungen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Ebenso verpflichtete das Gericht die Ämter, der Organisation auf Antrag in allen weiteren Verfahren nach dem Tierschutzgesetz – mit Ausnahme von Strafverfahren – Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben sowie Auskünfte über laufende tierschutzrechtliche Verwaltungsverfahren zu erteilen. Damit bestätigte das Verwaltungsgericht, dass sich die Mitwirkungsrechte auch auf Ordnungswidrigkeitenverfahren erstrecken. Gegen diesen Beschluss des Verwaltungsgerichts legten die betroffenen Bezirksämter Beschwerde ein. Schließlich zog der Berliner Senat das Verfahren an sich und teilt offenbar die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts, da er die Beschwerde zurückgenommen hat.

Hintergrundinformationen: Verbandsklagerecht räumt zahlreiche Mitwirkungsmöglichkeiten im Tierschutz ein
Das BlnTSVKG ermöglicht es anerkannten Tierschutzorganisationen, Belange in Rechtssetzungs- und Verwaltungsverfahren mit Stellungnahmen geltend zu machen. Will die Berliner Senatsverwaltung beispielsweise neue Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften zu Hundeführerschein, Pferdekutschbetrieben, Reptilienbörsen oder Ähnlichem erlassen, kann PETA Aspekte einbringen, die aus Tierschutzsicht zu berücksichtigen sind. Außerdem kann die Organisation Stellungnahmen einreichen, wenn Tierversuche genehmigt wurden, und verwaltungsgerichtlich überprüfen lassen, ob die Genehmigungen rechtens waren. Sollte ein Gericht nachträglich feststellen, dass die Experimente rechtswidrig waren – etwa, weil adäquate Alternativmethoden vorhanden sind –, wirkt sich dies auf künftige derartige Anträge aus. Dies sind nur einige der zahlreichen Mitwirkungsmöglichkeiten.

PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Weltanschauung, die den Menschen als allen anderen Lebewesen überlegen einstuft.

Pressekontakt: Valeria Goller, +49 711 860591-521, [email protected]

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