Termineinladung: Tierquälerei ist kein Kulturerbe – PETA protestiert am Mittwoch gegen Garmisch-Partenkirchener UNESCO-Antrag

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Garmisch-Partenkirchen / Stuttgart, 5. Juli 2021 – Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen will die dortige Kulturlandschaft als UNESCO-Weltkulturerbe anerkennen lassen. Der schriftliche Antrag beinhaltet auch die zeitweise Anbindehaltung von Rindern. Fachleute bewerten diese Art der Haltung seit Langem als Tierquälerei. Gegen das Vorhaben des Landkreises protestieren ein PETA-Mitarbeiter und weitere Aktive am Mittwoch ab 10:15 Uhr auf dem Richard-Strauss-Platz in Garmisch-Partenkirchen als an Vorrichtungen angekettete „Rinder“ mit Tiermasken sowie in Sträflingsanzügen. Auf Schildern werden die Botschaften „Tierquälerei ist kein ‚Kulturerbe‘“ und „Anbindehaltung raus aus dem UNESCO-Antrag“ zu lesen sein. Im Vorfeld wird PETA um 9:30 Uhr vor dem Landratsamt eine Petition an Landrat Anton Speer übergeben – die Tierrechtsorganisation fordert, den Passus aus dem UNESCO-Antrag zu streichen.

„Der Passus zur zeitweisen Anbindehaltung im Antrag des Landkreises Garmisch-Partenkirchen zum UNESCO-Weltkulturerbe muss sofort entfernt werden. Diese mittelalterliche Haltungsform, bei der die Tiere im Stall über Monate oder teilweise sogar lebenslänglich am Hals fixiert werden, ist pure Tierquälerei“, so Jens Vogt, Aktionskoordinator bei PETA. „Das Vermeiden von Tierleid wird auch für Landwirten und Landwirtinnen immer präsenter und wichtiger. Der Landrat ist in der Verantwortung, den Weg für eine ökologische pflanzliche Landwirtschaft zu ebnen, statt Tierquälerei mit einem UNESCO-Antrag zusätzlich zu legitimieren. Der Antrag ist Agrarpolitik von gestern.“

Rinder können sich nicht einmal umdrehen

PETA fordert ein bundesweites Verbot der sogenannten Anbindehaltung. Allein in Bayern wird noch etwa ein Drittel aller Rinder zeitweise oder dauerhaft gezwungen, in dieser Haltungsform zu leben – im Landkreis Garmisch-Partenkirchen liegt der Anteil sogar bei über 50 Prozent. [1] In der Anbindehaltung werden die Tiere vor allem in kleinen und mittleren Betrieben während der Wintermonate oder das gesamte Jahr über so im Stall fixiert, dass sie sich nicht einmal umdrehen können. Sie stehen oder liegen somit über viele Monate oder sogar lebenslang in meist dunklen, verkoteten Ställen nahezu bewegungslos an einer Stelle. Diese Art der Haltung ohne Weidegang und Beschäftigung ist nicht nur eine enorme seelische Belastung für die Tiere, sondern führt in der Regel auch zu schweren körperlichen Beeinträchtigungen. Die Anbindevorrichtungen können beispielsweise zu schmerzhaften Einschnürungen und Quetschungen am Hals,

Liegeschwielen, entzündeten Gelenke und Lahmheit führen.

Bundesweites Verbot der Anbindehaltung längst überfällig

Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. sieht in der Anbindehaltung einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und toleriert bestehende Haltungen auch mit Weidegang nur noch im Rahmen einer Übergangsfrist und unter der Prämisse, dass den Tieren täglich mindestens zwei Stunden freie Bewegung gewährt wird. [2] Der Bund der Deutschen Landjugend (BDL), die Nachwuchsorganisation des Deutschen Bauernverbandes, fordert ein gesetzliches Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung innerhalb der nächsten fünf Jahre und ein Verbot der saisonalen nach spätestens zehn Jahren. [3] Dass die Anbindehaltung keine Zukunft hat, wird auch durch einen Entschluss des Bundesrates deutlich: Dieser hatte sich 2016 zumindest für ein Verbot, Rinder ganzjährig angekettet zu halten, ausgesprochen, da dies kein tiergerechtes Haltungssystem im Sinne des Tierschutzgesetzes ist. [4]

PETAs Motto lautet in Teilen: Tiere sind nicht dazu da, dass wir sie essen oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Weltanschauung, die den Menschen als allen anderen Lebewesen überlegen einstuft

[1] Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (2017): Forschungsprojekt „Analyse der Struktur der Milchviehbetriebe mit Anbindehaltung in Bayern“. Online abrufbar unter: https://www.lfl.bayern.de/mam/cms07/publikationen/daten/informationen/analyse-struktur-milchviehbetriebe-anbindehaltung-bayern_lfl-information.pdf. (05.07.2021).

[2] Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. (2015): Stellungnahme der TVT zur Anbindehaltung von Rindern. Online abrufbar unter: https://www.tierschutz-tvt.de/alle-merkblaetter-und-stellungnahmen/?no_cache=1&download=TVT-Stellungn._Anbindehaltung_Rinder__August_2015_.pdf&did=124. (05.07.2021).

[3] Top Agrar Online (2018): BDL fordert gesetzliches Verbot der Anbindehaltung. Online abrufbar unter: https://www.topagrar.com/rind/news/bdl-fordert-gesetzliches-verbot-der-anbindehaltung-9833822.html. (05.07.2021).

[4] Bundesrat (2016): Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern. Online abrufbar unter: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2016/0101-0200/zu187-16.pdf?__blob=publicationFile&v=5. (05.07.2021). 

Weitere Informationen:

PETA.de/Themen/Anbindehaltung

Details zur Aktion:

Datum: Mittwoch, 7. Juli 2021

Uhrzeit: 10:15 – 11:30 Uhr
Ort: Richard-Strauss-Platz, 82467 Garmisch-Partenkirchen

Kontakt vor Ort: Jens Vogt (den telefonischen Kontakt stellen wir Anfrage gerne her)

Pressekontakt:

Julia Zhorzel, +49 711 860591-536, [email protected]

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