Tierschutzbeauftragte in Berlin will tierfreie Testmethoden fördern: PETAs Statement zu kritischen Stimmen: „Tierversuchslobby schiebt Corona vor und verbreitet falsche Informationen“

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Berlin / Stuttgart, 20. November 2020 – Die Entscheidungen von Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Bündnis90/Die Grünen), die Berliner Tierversuchskommission paritätisch mit Tierschützern zu besetzen und Dr. Kathrin Herrmann zur Tierschutzbeauftragten zu ernennen, sorgten in den vergangenen Tagen für Aufsehen. Denn Pharmakonzerne und andere Vertreter der Tierversuchslobby wenden ein, dass beides dazu beitragen könne, tierfreie Forschungsmethoden in Berlin voranzutreiben. Sie behaupten, dass eine Verminderung von Tierversuchen die Forschung in Berlin blockieren könne. Sandrina König, Juristin und Tierärztin bei PETA, kommentiert:
 
„Justizsenator Behrendt sorgt mit den Entscheidungen zur Förderung von tierfreien Methoden zu Tierversuchen und zur Besetzung der Tierversuchskommissionen lediglich dafür, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Demnach muss mindestens ein Drittel der Tierversuchskommissionen mit Personen besetzt werden, die von Tierschutzorganisationen vorgeschlagen wurden. Die Tierversuchskommissionen werden außerdem nur in Genehmigungen von Tierversuchen eingebunden – gesetzlich vorgeschriebene Tests an Tieren und Tierversuche im Rahmen von Zulassungsverfahren von Impfstoffen sind derzeit aber nur anzeige- und nicht genehmigungspflichtig. Fragen zur Besetzung der Tierversuchskommissionen wirken sich auf diese Tierversuche überhaupt nicht aus. Auch bei der Genehmigung von Tierversuchsanträgen entscheiden am Ende nicht die Tierversuchskommissionen, sondern die zuständige Behörde. Infolgedessen werden in Berlin Anträge genehmigt, sofern sie nur plausibel erscheinen.
Dr. Herrmanns Anliegen, die tierfreie Forschung voranzutreiben, hat nichts mit einem Verbot von Tierversuchen zu tun, wie es die Lobby behauptet. Derzeit wird nur ein Bruchteil der öffentlichen Fördergelder für die Forschung an Alternativmethoden zur Verfügung gestellt. Dabei ist der Tierschutz keine beiläufige Nebensache, sondern im Grundgesetz als Staatsziel verankert. Der Berliner Senat ist deshalb sogar verpflichtet, das Leiden von Tieren in Versuchen zu reduzieren. Gegen Deutschland läuft bereits ein EU-Vertragsverletzungsverfahren, weil europarechtliche Mindestanforderungen zum Schutz von Tieren in Tierversuchen nicht korrekt umgesetzt worden sind. Diese Anforderungen betreffen unter anderem auch die Einteilung in anzeige- und genehmigungsbedürftige Versuche und den Schutz der Tiere in sogenannten schwerstbelastenden, also körperlich und psychisch besonders grausamen Versuchen. Dass Forschungseinrichtungen nun sogar die Durchsetzung der unzureichenden deutschen Tierschutzvorschriften als ‚Blockade‘ betiteln, ist besorgniserregend.
 
Es drängt sich der Eindruck auf, dass die Sorge der Bevölkerung in der Coronakrise für die Durchsetzung eigener Interessen missbraucht wird. Denn gerade bei der Entwicklung von Corona-Impfstoffen wurden üblicherweise vorgeschaltete Tierversuche teilweise übersprungen und direkt in klinischen Studien mit Menschen gestartet. Hierdurch wurde die Forschung nicht verzögert, sondern beschleunigt. Dies ist insbesondere bei plötzlich neu auftauchenden Erkrankungen wie COVID-19 wichtig. Innovative tierfreie Methoden sind die wissenschaftliche Zukunft – und Forscher sollten sich darüber freuen, dass der Senat und die neue Landestierschutzbeauftragte Alternativmethoden stärker fördern wollen.“
 
Wir weisen darauf hin, dass das Statement auch in gekürzter Form verwendet werden kann.
 
Weitere Informationen:
Wissenschaft-statt-tierversuche.de
 
Pressekontakt:
Valeria Goller, +49 711 860591-521, [email protected]
 

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