Update: Belohnung verdoppelt

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Affalterbach: Waschbär in illegaler Schlagfalle qualvoll gestorben – PETA bietet nun 2.000 Euro Belohnung für Hinweise

Tierschutzorganisation fordert Verkaufsverbot von Schlagfallen in Deutschland

Affalterbach / Stuttgart, 14. Oktober 2021 Tätersuche: Einer Whistleblower-Meldung zufolge wurde am 13. September ein in einer illegalen Schlagfalle gefangener Waschbär in Affalterbach entdeckt. Der Vierbeiner steckte mit der linken Vorderpfote in einer Schlagfalle, als er von aufmerksamen Bürgern im Ortsteil Wolfsölden aufgefunden wurde. Der Waschbär schleppte die Falle offenbar schon seit Tagen mit sich herum, da das Bein bereits entzündet und dick geschwollen war. Beim Öffnen der Falle wurde das Bein vollends abgetrennt und das Tier wurde wegen seines schlechten Zustands von einem Tierarzt eingeschläfert. PETA setzte ursprünglich eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro für Hinweise aus, die zur Überführung der verantwortlichen Person oder Personen führen. Meldungen blieben bislang aus. Daher stockt die Tierrechtsorganisation die Summe nun um weitere 1.000 Euro auf. Wer etwas beobachtet hat, wird gebeten, sich bei der Polizei oder telefonisch unter 0711-8605910 oder per E-Mail bei der Tierrechtsorganisation zu melden – auf Wunsch auch anonym.

„Der Tierquäler, der die illegale Schlagfalle ausgelegt hat, muss gefunden und zur Rechenschaft gezogen werden“, so Peter Höffken, Fachreferent bei PETA. „Tritt ein Tier in ein solches Fanggerät, hängt es oft stunden- oder tagelang schwer verletzt fest und hat entsetzliche Schmerzen, bis es gefunden wird oder qualvoll stirbt. Fallenaufstellenden muss bewusst sein, dass Tiere schwere Verletzungen davontragen können, wenn sie in eine solche Vorrichtung geraten. In Baden-Württemberg ist das Aufstellen solch grausamer Fallen zwar verboten, der Verkauf jedoch nicht. Daher fordern wir ein Verkaufs- und Anwendungsverbot von Schlagfallen in ganz Deutschland.“

In Baden-Württemberg sind Totschlagfallen laut §32 (3) Jagd- und Wildtiermanagementgesetz verboten. Nur ausnahmsweise dürfen sie mit Zustimmung der unteren Jagdbehörde aufgestellt werden. Allerdings müssen diese dann nach ihrer Bauart ein sofortiges Töten gewährleisten.

Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von ausgesetzten Tieren und Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der tatverantwortlichen Personen zu helfen.

PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Weltanschauung, die den Menschen als allen anderen Lebewesen überlegen einstuft.

Weitere Informationen:

PETA.de/Neuigkeiten/Waschbaer-Schlagfalle

PETA.de/Themen/Fallenjagd

PETA.de/Aktiv/Totschlagfallen-Petition

PETA.de/Themen/Jagd-Waschbaeren 

PETA.de/Tierqual

Pressekontakt:

Julia Zhorzel, +49 711 860591-536, [email protected]

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